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Aufnahmeprüfung

1. Zum Studium an dieser Hochschule ist berechtigt, wer

  • die allgemein bildenden Zugangsvoraussetzungen erfüllt (Allgemeinbildende Zugangsvoraussetzungen sind die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine von der Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung), sowie
  • die künstlerisch-wissenschaftliche Befähigung in einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen hat.

Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber - unabhängig davon, ob sie Studienanfängerinnen bzw. Studienanfänger oder sog. höhere Fachsemester sind - müssen ihre künstlerisch-wissenschaftliche Befähigung für ein Studium an der Hochschule in einer Aufnahmeprüfung nachweisen.

2. Die Aufnahmeprüfung

  • muss in jedem Fall im gewählten Hauptfach abgelegt werden
  • erfolgt in den musikalischen Fächern in der Regel zusätzlich in den Nebenfächern Musiktheorie, Gehörbildung und Klavier bei Aufnahme in das Grundstudium
  • erfolgt gegebenenfalls in weiteren Prüfungsfächern.

3. Die Teilnahme an den Aufnahmeprüfungen der Hochschule für Musik und Theater Hamburg ist gebührenpflichtig! Zusammen mit der Eingangsbestätigung über Ihre Bewerbung erhalten Sie eine Zahlkarte über 30€

4. Eine bestandene Aufnahmeprüfung hat eine begrenzte Geltungsdauer von 4 Semestern und kann im Falle des Nichtbestehens maximal zweimal zu den nächsten Aufnahmeprüfungsterminen wiederholt werden.

5. Der Aufnahme- und Zulassungsantrag ist innerhalb der Bewerbungsfristen auf dem von der Hochschule herausgegebenen Formblatt und unter Beifügung des tabellarischen Lebenslaufs zu stellen. Wird der Antrag nicht fristgerecht auf dem von der Hochschule herausgegebenen Formblatt gestellt, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Aufnahme- und Zulassungsverfahren. Die darüber hinaus geforderten Unterlagen müssen spätestens zur Aufnahmeprüfung vorliegen.

6. Zusätzliche Unterlagen

Dem Aufnahme- und Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem die bisherige musikalische bzw. darstellerische Betätigung hervorgehen soll
  • das letzte Schulzeugnis
  • ein Passbild, das auf der Rückseite mit Ihrem Namen versehen ist
  • ggf. Nachweise über bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen
  • bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern für den Bachelorstudiengang Gesang ein Gutachten einer Stimmfachärztin bzw. eines Stimmfacharztes über die einwandfreie physiologische Beschaffenheit der Stimme
  • bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern für den Studiengang Musiktheater-Regie (MTR)
    1. Studienmotivation (frei formuliert - etwa eine Seite Umfang)
    2. ausgefüllter Fragebogen, download hier
  • bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern für den Studiengang Regie Schauspiel
    • eine Darlegung der Bewerbungsgründe; gegebenenfalls mit Nachweisen über praktische Arbeitserfahrungen im künstlerischen Bereich (Dokumentation, Entwürfe, Fotos und ähnliches)
  • bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern für den Studiengang
    • Evangelische Kirchenmusik der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche
  • bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern für den Studiengang Schulmusik
    1. ein Lebenslauf, aus dem gegebenenfalls die bisherige künstlerische Tätigkeit hervorgeht
    2. eine beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Nachweises der allgemeinen Hochschulreife oder entsprechender Bescheinigungen
    3. ein „Bewerbungsschreiben“, aus dem die Einschätzung der eigenen Qualitäten im Hinblick auf die Wahl des Schulmusikstudiums hervorgeht und in dem die für den Prüfungsteil „Musikalische Gruppenleitung“ selbst gewählte Aufgabe beschrieben wird
    4. ein stimmfachärztliches phoniatrisches Gutachten
    5. eine Erklärung über die für das Studium gewählten künstlerischen Fächer
  • bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern für den Studiengang Bachelor Jazz und jazzverwandte Musik muss mit den Bewerbungsunterlagen ein Tonträger eingereicht werden

7. Die Inhalte der Aufnahmeprüfungen für die jeweiligen Studiengänge entnehmen sie bitte den einzelnen Prüfungsordnungen.