Promotionsordnungen
Neben einer Promotion zum Dr. phil. ist auch die Promotion zum Doktor der Musikwissenschaften (Dr. sc. mus.) möglich, mit der die Hochschule neben wissenschaftlichen auch wissenschaftlich-künstlerische Forschungsvorhaben fördert.
Nach der Promotionsordnung zum Dr. sc. mus. können Absolventinnen und Absolventen eines Magister-, Diplom- oder Masterstudiums in Musik oder Musikwissenschaft zum Dr. sc. mus. im Promotionshauptfach Musikwissenschaft promovieren.
Der Dr. phil. sieht die Promotionshauptfächer Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Kultur- und Medienmanagement und Musiktherapie vor. Promovieren können hier Interessentinnen und Interessenten - je nach Promotionshauptfach - mit abgeschlossenem Musikwissenschafts-, Lehramts-, Musiktheorie-, Kompositions- Musikpädagogik-, Kultur- und Medienmanagement- oder Musiktherapiestudium. Weitere Voraussetzungen sind in den Ordnungen geregelt





