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Promotionsordnungen

Neben einer Promotion zum Dr. phil. ist auch die Promotion zum Doktor der Musikwissenschaften (Dr. sc. mus.) möglich, mit der die Hochschule neben wissenschaftlichen auch wissenschaftlich-künstlerische Forschungsvorhaben fördert.

Nach der Promotionsordnung zum Dr. sc. mus. können Absolventinnen und Absolventen eines Magister-, Diplom- oder Masterstudiums in Musik oder Musikwissenschaft zum Dr. sc. mus. im Promotionshauptfach Musikwissenschaft promovieren.

Der Dr. phil. sieht die Promotionshauptfächer Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Kultur- und Medienmanagement und Musiktherapie vor. Promovieren können hier Interessentinnen und Interessenten - je nach Promotionshauptfach - mit abgeschlossenem Musikwissenschafts-, Lehramts-, Musiktheorie-, Kompositions- Musikpädagogik-, Kultur- und Medienmanagement- oder Musiktherapiestudium. Weitere Voraussetzungen sind in den Ordnungen  geregelt

Promotionsordnung_Dr_sc_mus.pdf

Promotionsordnung_Dr.phil.pdf

Studienordnung_Aufbaustudiengang_Promotion.pdf

Studienordnung_Promotion_zum_Doktor.pdf