Zum Hauptinhalt springen

Aufnahmeprüfung

Voraussetzung für ein Studium an der HfMT HH ist die erfolgreiche Teilnahme an der künstlerisch-wissenschaftlichen Aufnahmeprüfung für das gewünschte Studium.

Die Aufnahmeprüfung wird für das gewählte Hauptfach abgelegt. In den musikalischen Fächern zusätzlich noch in den Nebenfächern Musiktheorie, Gehörbildung und Klavier. Nachstehend finden Sie die weiteren Details zur Aufnahmeprüfung.


Video-Upload

Bei einigen Studiengängen reichen Sie ein Video als Upload während der Bewerbungsfrist ein und bei einigen Studiengängen erhalten Sie Ihre Einladung zur Aufnahmeprüfung per E-Mail oder im Portal der Online-Bewerbung zum Download bereitgestellt.

Den Link zum Video-Upload finden Sie auf der Aufnahmeprüfungsseite des jeweiligen Studiengangs.

Zu Beginn des Videos stellen Sie sich bitte mündlich und persönlich in deutscher Sprache vor:
Name, Alter, Studiengangswunsch, gegebenenfalls Lehrerwunsch und gespieltes Programm.

Alle Aufnahmen können auch ohne Klavier-Begleitung und mit Handy aufgenommen werden. Sie müssen allerdings satzweise ungeschnitten sein. Es werden Ausschnitte gespielt, z.B. der 1. Satz eines Konzertes vom Beginn bis zur Reprise und eine Kadenz, wenn eine solche vorhanden ist. Die Sätze werden von Beginn an gespielt. Wenn eine Zeitangabe genannt ist, wird der Vortrag nach Erreichen der gewünschten Dauer sinnvoll abgebrochen. 

Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Videos sind:

  • Online-Bewerbung vollständig ausgefüllt (inkl. Upload vollständiger Nachweise)
  • Aufnahmeprüfungsgebühr vollständig und fristgemäß gezahlt
  • Einhaltung der Frist zum Video-Upload
  • Video unter korrektem Link hochgeladen (Link zum Upload in der Einladung, s. Portal der Online-Bewerbung)
  • Video im korrekten Format hochgeladen (=mp4)
  • Video fehlerfrei zu öffnen
  • Video korrekt benannt (Name.Vorname.Bewerbungsnummer.Studiengang.mp4)

Fragen zum Upload können Sie an ecampus@hfmt.hamburg.de richten.


Bestandene Aufnahmeprüfung

Eine bestandene Aufnahmeprüfung hat eine begrenzte Geltungsdauer von vier Semestern.

Zum Studium ist berechtigt, wer

  • die künstlerisch-wissenschaftliche Befähigung in einer Aufnahmeprüfung
  • die Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife oder eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung, wie z.B. das Abitur)

nachweist.

Wurde die Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland bzw. in einem deutschsprachigen Land erworben, ist der Nachweis der Deutschkenntnisse zusätzliche Voraussetzung. Dies gilt nicht bei einer Bewerbung für Studiengänge mit Unterrichtssprache Englisch.

Überragende künstlerische Befähigung

Bei überragender künstlerischer Befähigung kann vom Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) abgesehen werden. Die überragende künstlerische Befähigung wird von der Aufnahmeprüfungskommission im Rahmen der Hauptfachprüfung festgestellt. Sie liegt vor, wenn die Hauptfachprüfung mindestens mit der Note „1,5“ bzw. 23 Punkten bewertet wurde. Wird die Hauptfachprüfung nicht mit differenzierten Noten oder Punkten bewertet, entscheidet die Aufnahmeprüfungskommission für das Hauptfach über das Vorliegen der überragenden künstlerischen Befähigung.

Bei überragender künstlerischer Befähigung ist in jedem Fall der Hauptschulabschluss oder eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachzuweisen.

Dies gilt nicht für die Unterrichtsfächer Musik oder Theater im Rahmen eines Lehramtsstudiums, hier ist neben der Aufnahmeprüfung in jedem Fall die HZB erforderlich. Diese muss im Fall einer Zulassung spätestens zur Einschreibung an der HfMT HH und an der UHH nachgewiesen werden.

Ergänzende Zugangsvoraussetzungen und Aufnahmeprüfungsanforderungen sind in den Studienordnungen für die einzelnen Studiengänge geregelt.