Beschwerdestellen

Was tun bei Benachteiligung, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt?

Die Hochschule für Musik und Theater legt Wert darauf, dass Mitarbeitende, Studierende und Gäste einen fairen und respektvollen Umgang miteinander pflegen und erfahren. Die Bedingungen künstlerisch-wissenschaftlicher Ausbildungen mit ihrem großen Anteil an Einzel- und Kleingruppenunterricht, der persönlichen Abhängigkeit von der Lehrperson, hohem Leistungsdruck und dem Einsatz der gesamten Person erfordern einen besonders sensiblen Umgang miteinander.

Neben anderen Maßnahmen wurde hierfür bereits im August 2015 vom Hochschulsenat eine Antidiskriminierungsrichtlinie (Link Deutsch / Link Englisch) zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt im Hochschulsenat verabschiedet. Verstöße gegen diese Richtlinie können seitens der Hochschulleitung verfolgt und geahndet werden. Die Beschwerdestellen, die in der Antidiskriminierungsrichtlinie genannt werden, tragen dafür Sorge, dass die Anonymität der Beteiligten gewahrt bleibt.

 

An wen wenden bei einem Vorfall?

Die Antidiskriminierungsrichtlinie nennt mehrere Beratungsangebote und Interessensvertretungen, die Unterstützung anbieten und Meldungen eines Vorfalls entgegennehmen. Neben den Vorgesetzten und sind dies:

Diese Interessensvertretungen leiten bei Bedarf gemeinsam mit den Betroffenen ein formelles Beschwerdeverfahren ein, welches sich an die Hochschulleitung richtet.

Persönliche Beratung wird angeboten durch:

Weitere Beschwerdestellen und Beratungsangebote samt Ansprechpartner:innen finden Sie hier auf der Homepage: https://www.hfmt-hamburg.de/die-hfmt/gremien-und-beratungsangebote/

Wo fangen Diskriminierung und Belästigung an?

Bereits ein herabwürdigender Sprachgebrauch, ein unpassendes Kompliment, eine unerwünschte Nähe oder Berührungen können Belästigungen oder Diskriminierungen darstellen oder als solche wahrgenommen werden. Es ist Aufgabe der Lehrperson oder der vorgesetzten Person, für eine Atmosphäre und einen Rahmen zu sorgen, in denen irritierend erlebte Verhaltensweisen von den Beteiligten benannt und reguliert werden können.

Im künstlerischen Unterricht können Berührungen zu Demonstrationszwecken von körperlichen Vorgängen manchmal hilfreich sein. In diesem Fall ist seitens der Lehrenden im Vorfeld eine klare Aussage über den Zweck und die exakt beschriebene körperliche Position der Berührung notwendig. Die Studierenden entscheiden selbst, ob sie diese Art der Demonstration in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Wenn Studierende der körperlichen Berührung nicht zustimmen sind die Lehrenden angewiesen, dies zu respektieren und Abstand zu halten.

Last but not least:

Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule sind aufgefordert, darauf zu achten, dass an ihrem Arbeits- oder Studienplatz Benachteiligungen, Diskriminierungen oder sexuelle Belästigungen und Gewalt nicht ausgeübt und nicht toleriert werden.