Service

Anfahrt

Adresse

Hochschule für Musik und Theater Hamburg
Harvestehuder Weg 12
20148 Hamburg

Mit dem Auto

Im Harvestehuder Weg gibt es ein kleines Parkhaus, welches circa 100 Meter von der Hochschule für Musik und Theater entfernt ist. Zwischen dem Parkhaus und dem Gebäude der Hochschule gibt es keine direkte Verbindung. Man kann das Gebäude über einen kleinen Anstieg zu Fuß erreichen.

Die Öffnungszeiten richten sich für Besuchende nach den Veranstaltungszeiten. Werktags wird die Garage jedoch grundsätzlich erst ab 17 Uhr zur öffentlichen Nutzung freigegeben.

Das Parken ist gebührenpflichtig.
Tarife: bis 4 Stunden: 3 Euro, ab 4 Stunden bis Betriebsschluss: 4 Euro

Ein weiteres Parkhaus befindet sich im fußläufig erreichbaren Pöseldorf-Center.

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

Empfehlenswert ist die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

U1: Haltestelle Hallerstraße

Bus 15: Haltestelle Alsterchaussee
Bus 109: Haltestelle Böttgerstraße

Barrierefreiheit

Das Forum sowie das Orchesterstudio in unserem Hause sind barrierefrei erreichbar. Es stehen zwei Behindertenparkplätze zur Verfügung. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte bei uns unter 040-428482-447 oder veranstaltungen@hfmt-hamburg.de.

Gebärdensprachdolmetscher/in

Bei Veranstaltungen, in denen die Sprache im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls kostenfrei ein/e Gebärdensprachdolmetscher/in hinzugebucht werden. Melden Sie sich hierfür bitte frühzeitig im Veranstaltungsbüro.

Eintrittskarten

Bei einem Großteil der Konzerte ist der Eintritt frei.

Karten für kostenpflichtige Veranstaltungen können Sie in der Regel bei der Konzertkasse Gerdes erwerben. Dabei kommt eine Vorverkaufsgebühr von 10 % des Eintrittspreises hinzu.

Konzertkasse Gerdes
Tel. 040 - 45 33 26 & 040 - 44 02 98
Rothenbaumchaussee 77
20148 Hamburg
www.konzertkassegerdes.de

In allen anderen Fällen finden Sie die Informationen direkt bei der jeweiligen Veranstaltung.

Ermäßigung

Bei Veranstaltungen an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg gilt:
Ermäßigungen gelten für Schüler*innen und Studierende sowie Berechtigte nach SGB.

Bei Fremdveranstaltungen gilt:
Ermäßigungen werden nach den Bestimmungen des Kooperationsveranstalters gewährt.