Zum Hauptinhalt springen

Krankenversicherung

Für das Studium an einer deutschen Hochschule müssen Sie krankenversichert sein und dies zur Einschreibung nachweisen. D.h. für die Immatrikulation wenden Sie sich nach Erhalt des Zulassungsbescheides bitte rechtzeitig an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, um

  • sich gesetzlich zu versichern oder
  • um sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Wenn Sie privat krankenversichert sind oder eine Krankenversicherung im Ausland besteht, wenden Sie sich bitte ebenfalls an eine gesetzliche Krankenkasse. Die (gesetzliche) Krankenkasse bestätigt,

  • ob Sie versichert sind oder
  • ob Sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind

Die Bestätigung kann durch jede gesetzliche Krankenkasse in Deutschland erfolgen.

Die Krankenkasse übermittelt uns die notwendige Bestätgung auf digitalem Weg und die HfMT bestätigt der gesetzlichen Krankenkasse nach der Einschreibung, dass Sie immatrikuliert worden sind.

Die Vorlage einer Versichertenkarte oder Mitgliedsbescheinigung ist nicht ausreichend.

Lassen Sie sich im Falle einer Befreiung von der Versicherungspflicht gut beraten, was dies bedeutet. Dies gilt für die gesamte Studiendauer.

Eine Beratung zum Krankenversicherungsschutz kann an der Hochschule nicht erfolgen. Bei Beratungsbedarf zu dem Thema wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk.

Die gesetzliche Versicherungspflicht ist in § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V (Sozialgesetzbuch) geregelt.


Aktueller Hinweis für alle eingeschriebenen Studierenden

Das Meldeverfahren zwischen Hochschule und (gesetzlichen) Krankenassen wurde umgestellt, so dass der Datenaustausch inzwischen auf digitalem Wege erfolgt. Im Rahmen dieser Umstellung benötigen wir Ihre Mithilfe. Dazu erfolgt an einzelene Studierende gesondert eine E-Mail mit der Bitte, dass Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren, damit uns von der Krankenkasse für Sie eine aktualisierte Versicherungsbestätigung übermittelt wird. Dies gilt ausdrücklich nur für die Studierenden, die eine Nachricht von der Studierendenverwaltung (studium@hfmt.hamburg.de) dazu erhalten.

Wenn Sie privat krankenversichert sind oder eine Krankenversicherung im Ausland besteht, wenden Sie sich bitte ebenfalls an eine gesetzliche Krankenkasse. Die (gesetzliche) Krankenkasse bestätigt,

  • ob Sie versichert sind oder
  • ob Sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


english translation

Health insurance for enrollment for students

To study at a German university, you must have health insurance and provide proof of this for enrollment. I.e. for enrollment, please contact a statutory health insurance company in Germany in good time after you have received your letter of admission in order to

  •     to take out statutory health insurance or
  •     to be exempted from the statutory health insurance obligation.

If you have private health insurance or health insurance abroad, please also contact a statutory health insurance company. The (statutory) health insurance company confirms,

  •     whether you are insured or
  •     whether you are exempt from insurance, exempt from compulsory insurance or not compulsory insurance.

The confirmation can be made by any statutory health insurance fund in Germany.

The health insurance company will send us the necessary confirmation digitally and HfMT will confirm to the statutory health insurance company after enrollment that you have been enrolled.

Presentation of an insurance card or membership certificate is not sufficient.

If you are exempt from compulsory insurance, get good advice on what this means. This applies for the entire duration of your studies.

Advice on health insurance coverage cannot be given at the university. If you need advice on the subject, please contact the Studierendenwerk.

The legal obligation to insure is regulated in § 5 Para. 1 No. 9 SGB V (Social Security Code).


Kontakt

Studierendenverwaltung

studium@hfmt.hamburg.de