Aufnahmeprüfung
Voraussetzung für ein Studium an der HfMT HH ist die erfolgreiche Teilnahme an der künstlerisch-wissenschaftlichen Aufnahmeprüfung für das gewünschte Studium.
Die Aufnahmeprüfung wird für das gewählte Hauptfach abgelegt. In den musikalischen Fächern zusätzlich noch in den Nebenfächern Musiktheorie, Gehörbildung und Klavier. Nachstehend finden Sie die weiteren Details zur Aufnahmeprüfung.
Video Upload
Für einige Studiengänge ist das Einreichen eines Videos erforderlich, die Info dazu finden Sie auf der jeweiligen Aufnameprüfungsseite des Studiengangs.
Bestandene Aufnahmeprüfung
Eine bestandene Aufnahmeprüfung hat eine begrenzte Geltungsdauer von vier Semestern.
Zum Studium ist berechtigt, wer
- die künstlerisch-wissenschaftliche Befähigung in einer Aufnahmeprüfung
- die Hochschulzugangsberechtigung (d.h. die Allgemeine Hochschulreife wie z.B. das Abitur oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung)
nachweist.
Nach bestandener Aufnahmeprüfung ist somit eine erneute Bewerbung spätestens im Aufnahmeprüfungsverfahren zum Wintersemester des folgenden Jahres möglich. In der Online-Bewerbung sind dann entsprechende Angaben zu machen und der Ablehnungsbescheid aus dem Vorjahr als Upload hochzuladen. Heben Sie den Bescheid daher gut auf.
Voraussetzung für eine erneute Bewerbung mit einem vorherigen Aufnahmeprüfungsergebnis ist, dass in der Zwischenzeit kein Studium aufgenommen werden durfte.
Die Aufnahmeprüfung für den Studiengang Schauspiel/BA gilt nur jeweils für das aktuell angestrebte Semester. Hier ist keine Bewerbung mit einem vorherigen Aufnahmeprüfungsergebnis möglich.
Wurde die Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland bzw. in einem deutschsprachigen Land erworben, ist der Nachweis der Deutschkenntnisse zusätzliche Voraussetzung. Dies gilt nicht bei einer Bewerbung für Studiengänge mit Unterrichtssprache Englisch.
Überragende künstlerische Befähigung
Bei überragender künstlerischer Befähigung kann vom Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) abgesehen werden. Die überragende künstlerische Befähigung wird von der Aufnahmeprüfungskommission im Rahmen der Hauptfachprüfung festgestellt. Sie liegt vor, wenn die Hauptfachprüfung mindestens mit der Note „1,5“ bzw. 23 Punkten bewertet wurde. Wird die Hauptfachprüfung nicht mit differenzierten Noten oder Punkten bewertet, entscheidet die Aufnahmeprüfungskommission für das Hauptfach über das Vorliegen der überragenden künstlerischen Befähigung.
Bei überragender künstlerischer Befähigung ist in jedem Fall der Hauptschulabschluss oder eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachzuweisen.
Dies gilt nicht für die Unterrichtsfächer Musik oder Theater im Rahmen eines Lehramtsstudiums, hier ist neben der Aufnahmeprüfung in jedem Fall die HZB erforderlich. Diese muss im Fall einer Zulassung spätestens zur Einschreibung an der HfMT HH und an der UHH nachgewiesen werden.
Ergänzende Zugangsvoraussetzungen und Aufnahmeprüfungsanforderungen sind in den Studienordnungen für die einzelnen Studiengänge geregelt.