Gasthörer:innen
Bewerbung als Gasthörer:in
An der Hochschule für Musik und Theater Hamburg können Sie sich als Gasthörerin oder Gasthörer in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden, ohne dabei einen Studienabschluss durch eine staatliche oder akademische Prüfung anzustreben. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen setzt die Einwilligung des Angehörigen des Lehrkörpers voraus, der die Lehrveranstaltung angekündigt hat.
Die Teilnahme an Einzel- und Kleingruppenunterricht ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und muss von der/dem zuständigen Studiendekan:in genehmigt werden.
Für den Masterstudiengang Kammermusik, den Bachelorstudiengang Instrumentalmusik (Wahlmodul Kammermusik) und den Masterstudiengang Instrumentalmusik (Wahlmodul Kammermusik) können im Ausnahmefall ebenso Gasthörerinnen/Gasthörer für Einzel- und Kleingruppenunterrichte zugelassen werden. Die Entscheidung liegt hier beim jeweiligen Stelleninhaber der hauptberuflichen Professur für Kammermusik.
Der Zulassungsantrag als Gasthörer:in ist mit Angabe der gewünschten Lehrveranstaltungen für das Sommersemester spätestens bis zum 1. April, für das Wintersemester spätestens bis zum 1. Oktober zu stellen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem die schulische Vorbildung und gegebenenfalls die bisherige musikalische beziehungsweise darstellerische Bestätigung hervorgehen soll,
- ein Passbild, das auf der Rückseite mit dem Namen des Bewerbers zu versehen ist.
Der Gasthörer hat die in der Gebührenordnung für das Hochschulwesen vom 24. Juli 1984 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 155) in der jeweils geltenden Fassung vorgesehene Gebühr zu entrichten. Ab dem 1. Oktober 2019 beläuft sich die Gebühr auf 130,00 Europro Semester.
Die Gasthöreranträge sind zu senden an:
Zweithörer:innen
Studierende anderer -staatlicher- Hamburger Hochschulen, die im Rahmen ihres Studiums, z.B. an der Universität Hamburg, Lehrveranstaltungen an der HfMT Hamburg besuchen möchten, müssen sich als Zweithörer an der HfMT Hamburg registrieren lassen.
Da Studierende anderer -staatlicher- Hamburger Hochschulen nicht als Gasthörer im Sinne der Gasthörerordnung der Hochschule für Musik und Theater Hamburg anzusehen sind, ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen nicht gebührenpflichtig im Sinne der Gebührensatzung für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren der Hochschule für Musik und Theater Hamburg.
Die Anträge sind fristgemäß zu senden an: studium@hfmt.hamburg.de