AStA und StuPa
Das StuPa (von der Studierendenschaft gewähltes Studierendenparlament) und der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss als Ausführendes Organ) vertreten die
Interessen aller Studierenden der Hochschule und agieren als Verbindung zwischen der Hochschulleitung, Verwaltung und Studierendenschaft der HfMT.
Sie setzen sich in Referaten, Gremien und Ausschüssen für gute Studienbedingungen, die Belange und Interessen der Studierenden ein.
Bei allen Anliegen sind wir für euch da, meldet euch gerne bei uns!
Ihr erreicht uns per Mail, persönlich zu unseren Büroöffnungszeiten, oder Ihr kommt einfach zu einer unserer AStA Sitzungen (Mittwochs 8:30-9:30, im AStA-Raum im Keller des Budge-Palais)
StuPa-Wahlen
Die Wahlen für das Studierendenparlament der HfMT stehen vor der Tür.
Es geht um die Amtszeit vom 01. April 2024 bis 31. März 2025.
Wahlvorschläge können bis zum 8.2.2024 eingereicht werden.
Alle wichtigen Informationen zu den Aufgaben, Regularien und Fristen findet Ihr unten!
Das Studierendenparlament (Stupa) ist das höchste beschlussfassende Organ der verfassten Studierendenschaft, also der Gemeinschaft aller Studierenden der Hochschule.
Das Stupa entscheidet über die Verwendung eurer Beiträge. Alle Studierenden zahlen einen Beitrag für die Arbeit der Studierendenvertretung. Zur Zeit beträgt der Beitrag 10 Euro. Wie dieses Geld verwendet wird, entscheidet das Stupa. Das Stupa bestimmt die Besetzung und die Arbeit des AStA. Der AStA (Allgemeiner Studierenden-Ausschuss) leitet die Geschäfte der Studierendenschaft. Dabei ist er aber an Weisungen und Entscheidungen des Stupa gebunden. Das Stupa kann also z.B. Themen beschließen, mit denen sich der AStA beschäftigen soll. Die Treffen sind 1x im Monat. Das Stupa ernennt studentische Vertretungen für verschiedene Gremien. Immer wieder werden für Ausschüsse, Kommissionen etc. studentische Mitglieder gesucht. Das Stupa entscheidet, wer die Studierenden dort vertreten darf.
Für die oben genannten Bereiche gelten rechtliche Vorschriften. Ohne ein funktionierendes Stupa gäbe es keine Legitimierung mehr für die Verwendung der Semesterbeiträge, insbesondere für die Arbeit des AStA.
Dies würde bedeuten: Keine Ersti-Veranstaltungen, keine Semesterpartys, keine Workshops, Münzkopierer, Hochschulpullover, Aufnahmegeräteverleih etc., kein Semester – Ticket.
Gem. §2 der Ordnung für die Wahlen des Studierendenparlaments der Hochschule für Musik und Theater sind wahlberechtigt, alle am Stichtag, 07.Dezember 2023, ordentlich an der HfMT eingeschriebenen Studierenden. Diese können wählen und gewählt werden. Maßgebend ist das für die Studierende erstellte Verzeichnis der Wähler:innen. Es kann in der Zeit vom 21. Dezember 2023 bis zum 04. Januar 2024 in den
Pförtnerlogen der Standorte Milchstraße und Wiesendamm (während der Öffnungszeiten eingesehen) werden.
Die Wahl wird als Urnenwahl in der Zeit vom 19.02. – 23.02.2024 durchgeführt. Die Stimmabgabe ist am Standort Milchstraße am 19., 20. und 23.02. von 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Foyer sowie am Standort Wiesendamm am 21. und 22.02. von 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Foyer möglich. Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die Teilnahme am Briefwahlverfahren kann bis zum 06.02.2024 12:00 Uhr (Eingang bei der Wahlleitung per Mail: sarah.jablonski@hfmt-hamburg.de) formlos beantragt werden. Die Stimmabgabe muss bis zum 23.02.2024 um 16:00 Uhr (Posteingang) erfolgt sein. Das Studierendenparlament umfasst 13 Sitze. Jede:r Wahlberechtigte hat maximal 13 Stimmen. Stimmhäufungen sind unzulässig.
Jede wahlberechtigte Person kann sich selbst oder andere (auch mehrere) zur Wahl vorschlagen. Das dafür zu nutzende Formular ist erhältlich in der Pförtnerloge Milchstraße sowie am Pförtnertresen im
Wiesendamm. Ausgefüllte Formulare sind per Mail an die Wahlleitung oder per Hauspost an das Wahlbüro (c/o AStA) zu richten. Der Wahlvorschlag muss die Unterschrift der vorschlagenden Person und die
Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Personen samt Unterschriften enthalten. Die vorgeschlagene Person erklärt, im Falle ihrer Wahl diese anzunehmen.
Die Einreichungsfrist beim Wahlbüro beginnt am 11. Januar 2024 und endet am 08. Februar 2024 um 15:00 Uhr.
Wahlankündigung: 13.12.2023
Auslage Wähler:innenverzeichnis: 21.12.2023 – 04.01.2024
Frist für Ergänzungen/Einsprüche: bis 10.01.2024
Einreichung von Wahlvorschlägen: 11.01.2024 – 08.02.2024
Beantragung der Briefwahl: 06.02.2024, 12:00 Uhr (Eingang)
Durchführung der Urnenwahl: 19. & 20.02.2024 Milchstraße
21. & 22.02.2024 Wiesendamm
23.02.2024 Milchstraße
Stimmenauszählung und Bekanntgabe
vorläufiges Wahlergebnis: 23.02.2024
Einspruchsfrist Wahl: 23.02.2024 – 08.03.2024
Bekanntgabe endgültiges
Wahlergebnis: 09.03.2024
Sarah Jablonski Josephina Lucke & Georg Nürnberger
Wahlleiterin Wahlbüro
Kontakt: sarah.jablonski@hfmt-hamuburg.de / asta@hfmt-hamburg.de
Öffnungszeiten
Milchstraße:
Montag/Monday: 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag/Tuesday: 11:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch/Wednesday: 10:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag/Thursday: 10:00 -12:00 Uhr
Freitag/Friday: 11:00 - 13:00 Uhr
Wiesendamm:
Donnerstag/Thursday: 12:00 -13:00 Uhr
Kontakt
Für aktuelle News und Infos ist der AStA auch auf Instagram oder im neuen Intranet der HfMT Hamburg zu finden.