Der Studiengang
Die Studierenden erwerben durch das Studium im Teilstudiengang "Musik - Lehramt an Grundschulen" Fertigkeiten und Kenntnisse, die sie zu einem qualifizierten Musikunterricht an der Primarstufe befähigen sollen. Hierzu zählen in erster Linie musikpädagogische Qualifikationen, die an Schulen regelmäßig erprobt werden. Eine wichtige Voraussetzung hierfür bilden sowohl die Ausbildung im künstlerisch-praktischen als auch theoretisch-musikwissenschaftlichen Bereich. Hierzu zählen insbesondere künstlerisch‐praktische Fertigkeiten in zwei Instrumenten, Gesang, Schulpraktischem Klavierspiel sowie in Musik und Bewegung/Rhythmik, Chor‐ und Ensembleleitung, Arrangieren und in Sprechbildung. In Angewandter Musiktheorie/Gehörbildung/Formenlehre sowie in Historischer und Systematischer Musikwissenschaft werden theoretisch‐wissenschaftliche Kenntnisse erworben. Künstlerische und theoretische Fertigkeiten werden in den Seminaren zur Schulischen Musizierpraxis und ihrer Didaktik mit pädagogischen Erkenntnissen verbunden. Die genannten Studieninhalte berücksichtigen die Ausprägungen abendländischer Kunstmusik ebenso wie Außereuropäische Musik, Jazz, Folklore und verschiedene Erscheinungsformen von Popularmusik.
Lehrende
Die Lehrenden des Instituts für Schulmusik setzen sich aus unterschiedlichen Fachbereichen zusammen. Die untenstehende Liste umfasst einen Teil des Lehrkörpers.
* Lehrbeauftragte*r an der HfMT gemäß § 26 Hamburgisches Hochschulgesetz
Wahlpflichtbereich
Innerhalb des Wahlpflichtbereichs aller drei Lehramtsrichtungen stehen Ihnen unter anderem folgende Angebote zur Verfügung:
Das zumindest grundlegende Spiel verschiedener Instrumente ist eine große Unterstützung im alltäglichen Unterrichten. Nach Abschluss der beiden Instrumentalfächer können daher weitere Instrumente im Kleingruppenunterricht erlernt und in ein gemeinsames Musizieren eingebracht werden.
Nach Kapazitäten wählbar (1-2 LP): Schlagzeug, Gitarre, Akkordeon, Saxophon, Orff-Instrumente, Blechblasinstrumente, Streichinstrumente, Bewegung/Tanz.
Die Freude am künstlerischen Ausdruck in der Gemeinschaft eines Chores, eines Ensembles oder Orchesters steht im Mittelpunkt dieses Wahlpflichtbereiches. Ein Mitwirken in einem der vielen Angebote von Anfang an wird dringend angeraten, denn so ergibt sich im Laufe der Zeit ein breites Spektrum an künstlerischen Erfahrungen.
Wahrnehmen, was ist –
der Situation angemessen reagieren –
voraussehen, was kommt.
Auf diesen drei Säulen steht die Improvisation, unabhängig davon, ob sie am Instrument, mit der Stimme oder in Bewegung ihren Ausdruck findet.
Nach Kapazitäten wählbar (1 LP) : Klavierimprovisation, Vokalimprovisation, Bewegungsimprovisation.
Neben der Möglichkeit Instrumentalpädagogik als vollwertiges Zusatzstudium zu studieren, können einzelne Fächer daraus bereits das Schulmusikstudium anreichern und die spätere unterrichtliche Praxis auf eine noch breitere Basis stellen.
Nach Kapazitäten wählbar (3 LP): Fachdidaktik des Instruments, methodisches Praktikum.
In unregelmäßigen Abständen werden Produktionen für die Bühne erarbeitet, bei denen eine Mitwirkung in unterschiedlichen Bereichen von Technik über Orchester bis zu Tanz möglich ist.
Nach Kapazitäten wählbar (1-3 LP n.V.): Musical, Revue.
Unabhängig von gewählten, ggf. mehrsemestrigen Schwerpunkten können eine Fülle von einzelnen Fächern semesterweise hinzu gewählt werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Unterrichtsverlängerung in einem der künstlerischen Fächer. Im Folgenden ist lediglich eine Auswahl angegeben.
Nach Kapazitäten wählbar (1-2 LP): künstlerisches Fach, Musikwissenschaft, Stimmwissenschaft, Vom-Blatt-Spiel, Jazz-Theorie, Notationsprogramme, Körperorientierte Grundlagen, Chorleitung.
Das Modul richtet sich an Studierende der pädagogischen Studiengänge und steht darüber hinaus Interessierten aus allen Studiengängen offen.
Die Studierenden erhalten ein ausführliches Wissen über grundlegende zwischenmenschliche Vorgänge, wodurch Interaktionen mit Schüler:innen, Kolleg:innen und Eltern kompetenter und zufriedenstellender gestaltet werden können.
Aufnahmeprüfung
Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist neben der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) die bestandene Aufnahmeprüfung als Nachweis der künstlerisch-wissenschaftlichen Befähigung.
Neu: Ab Wintersemester 2025/26 kann auch das Instrument Saz/Bağlama als künstlerisches Fach im Lehramt gewählt werden. Weitere Informationen in der Online-Bewerbung.
Die Details zu den spezifischen Anforderungen in Ihrem Studiengang finden Sie hier und in der Aufnahmeprüfungsordnung:
Die Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium in der Schulmusik finden Sie in der Zugangssatzung.
Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie der Übersicht über die Bewerbungszeiträume
Alle wichtigen Informationen zur Bewerbung finden Sie unter Online-Bewerbung.
Die Details zu den Anforderungen in der Aufnahmeprüfung finden Sie hier.
Kontakt
Ines Thiel
Fachbüro Lehramt/Schulmusik+49 40 209494226ines.thiel@hfmt.hamburg.de


