Skip to main content

Hilfs- und Beratungsangebote

Beratungsangebote

Die Hochschule für Musik und Theater legt Wert darauf, dass Mitarbeitende, Studierende und Gäste einen fairen und respektvollen Umgang miteinander pflegen und erfahren. Die Bedingungen künstlerisch-wissenschaftlicher Ausbildungen mit ihrem großen Anteil an Einzel- und Kleingruppenunterricht, der persönlichen Abhängigkeit von der Lehrperson, hohem Leistungsdruck und dem Einsatz der gesamten Person erfordern einen besonders sensiblen Umgang miteinander.


Hilfe finden

bei individuellem Assistenzbedarf oder Nachteilsausgleich

im Fall von psychischen Belastungen

In schwierigen Lebenslagen oder bei psychischen Problemen können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden

zu gesundheitlichen Themen

Die körperlichen und psychischen Belastungen sind durch den permanenten und hohen Leistungsanspruch eines künstlerischen Studiums extrem. Holen Sie sich frühzeitig Hilfe bei Beschwerden und Irritationen:

L(anguage)- Team zur sprachlichen Unterstützung in den Sprachen

bei familiären Herausforderungen

für internationale Gaststudierende


Konflikte lösen

Sprechen Sie mit einer Kommiliton:in oder mit einer Lehrperson Ihres Vertrauens, wenn Sie in Schwierigkeiten sind. Probleme können uns stark belasten. Hier benötigen wir ein „offenes Ohr“, eine Person, an die wir uns vertrauensvoll wenden können und die uns zuhört und unterstützt. Mitarbeitende der Hochschule und Studierende sind eingeladen, sich frühzeitig mit belastenden Themen an AStA oder Vertrauensrat zu wenden.

bei Mobbing

Studierende wenden sich im Fall von Mobbing an die Hauptfachlehrenden oder die Studiengangsleitung. Mitarbeitende wenden sich an den:die Dienstvorgesetzte:n.


einen Vorfall melden

im Fall von Machtmissbrauch

„Wo Personenkult, Hierarchien und starker Leistungsdruck herrschen, ist Machtmissbrauch meist nicht fern“ (Samnick, Olivia und Röhreke, Friederike (2023). Tatort Uni. #MeToo und Machtmissbrauch an Hochschulen. Auf der Seite des ZDFs verfügbar bis 19.07.2025 , Minute 20:08)

Machtmissbrauch ist in jeder asymmetrischen Beziehung ein Thema, dem besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Lehr-Lernbeziehungen ebenso wie Vorgesetzten-Mitarbeitenden-Beziehungen fordern eine hohe Selbstreflexion und Rollenklarheit der Lehrperson bzw. der:des Vorgesetzte:n ein, die sich stets ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion bewusst sein muss, bei aller persönlichen Prägung und Involviertheit im Unterrichts- oder Leitungsstil, nicht privat zu werden oder Abhängigkeiten zur eigenen Vorteilsnahme zu nutzen.

Das studentische Awarenessteam der Hochschule ist in diesen Fällen ansprechbar und unterstützt bei der Klärung des Rollenkonflikts und der entstandenen Abhängigkeiten. Ebenso sind die Gleichstellung der Hochschule und der Vertrauensrat bei Konflikten um Machtmissbrauch mögliche hilfreiche Beratungsstellen.
Bei Machtmissbrauch im Kontext von Wissenschaft und Forschung an unserem Haus wenden Sie sich bitte an die Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis.
DFG Richtlinie und Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis

Selbstverpflichtung der HfMT zur Prävention von Machtmissbrauch (PDF)

Ombuds­personen
gute wissenschaftliche Praxis

im Fall von Benachteiligung, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt

Wo fangen Diskriminierung und Belästigung an?

Bereits ein herabwürdigender Sprachgebrauch, ein unpassendes Kompliment, eine unerwünschte Nähe oder Berührungen können Belästigungen oder Diskriminierungen darstellen oder als solche wahrgenommen werden. Es ist Aufgabe der Lehrperson oder der vorgesetzten Person, für eine Atmosphäre und einen Rahmen zu sorgen, in denen irritierend erlebte Verhaltensweisen von den Beteiligten benannt und reguliert werden können.

Im künstlerischen Unterricht können Berührungen zu Demonstrationszwecken von körperlichen Vorgängen manchmal hilfreich sein. In diesem Fall ist seitens der Lehrenden im Vorfeld eine klare Aussage über den Zweck und die exakt beschriebene körperliche Position der Berührung notwendig. Die Studierenden entscheiden selbst, ob sie diese Art der Demonstration in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Wenn Studierende der körperlichen Berührung nicht zustimmen sind die Lehrenden angewiesen, dies zu respektieren und Abstand zu halten.


Beschwerde einreichen

Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule sind aufgefordert, darauf zu achten, dass an ihrem Arbeits- oder Studienplatz Benachteiligungen, Diskriminierungen oder sexuelle Belästigungen und Gewalt nicht ausgeübt und nicht toleriert werden.

Im Frühjahr 2023 wurde durch den Ethikrat in Zusammenarbeit mit allen Gremien der Hochschule eine aktualisierte Fassung des Verhaltenskodex' für die HfMT erarbeitet und diese im Juli 2023 durch den Hochschulsenat verabschiedet.

Bereits im August 2015 wurde vom Hochschulsenat eine Antidiskriminierungsrichtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt im Hochschulsenat verabschiedet.

Bei Verstößen gegen diese Richtlinien gibt es die Möglichkeit, eine formelle Beschwerde einzureichen. Die Beschwerdestellen, die in der Antidiskriminierungsrichtlinie genannt werden, tragen dafür Sorge, dass die Anonymität der Beteiligten gewahrt bleibt. Beschwerden werden von der Hochschulleitung verfolgt und geahndet.

Sollte Ihre Beschwerde einen Vorfall betreffen, der schon länger in der Vergangenheit zurückliegt, wenden Sie sich bitte an die

Kommission
zur Aufarbeitung der Vergangenheit

bei Beschwerden rund um die Lehre

Wenn Ihr Unterricht häufig ausfällt, wenden Sie sich an die Leitung des zuständigen Studiendekanats oder an den Vizepräsidenten für Studium und Lehre.


Korruption vorbeugen

Die HfMT hat zusammen mit der Hafen City Universität (HCU), der Hochschule für bildende Künste (HFBK) sowie der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) im Mai 2013 der gemeinsamen Internen Revision zusätzlich die Funktion der Antikorruptionsstelle übertragen.

Die Einsetzung basiert auf der Vereinbarung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung (insbesondere Korruptionsprävention)“ nach §94 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes von 30.08.2001. Korruption schadet dem Ansehen und der Wirtschaftlichkeit der Universitäten / Hochschulen. Korruptionsvorbeugung und ggf. -verfolgung ist daher ein gemeinsames Interesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist Aufgabe der Vorgesetzten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzuklären, auf Gefährdungspotenziale hinzuweisen und vor Korruptionsgefahr zu schützen. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin ist in der Pflicht,  die anderen zu unterstützen, Anzeichen von Korruption ernst zu nehmen und ggf. gemeinsam schwierige Situationen zu meistern. Entsprechende Fortbildungsangebote des ZAF unterstützen Sie dabei.

Wird Ihnen ein Korruptionsfall bzw. ein damit im Zusammenhang stehendes Begleitdelikt aufgrund dienstlich erlangter Informationen bekannt, oder haben Sie einen begründeten Verdacht dafür, dann ist dies bitte frühzeitig zu melden.

Hierfür steht als Ansprechpartnerin die Antikorruptionsstelle zur Verfügung, die Ihre Hinweise vertraulich entgegennimmt, prüft und ggf. notwendige Schritte veranlasst.

Ihre Ansprechpartnerin:
Maria Lüders
Tel.: 040 428 78 4123
TUHH, Am Schwarzenberg Campus 1. Gebäude A, Raum 2.70
Email: maria.lueders@tuhh.de


Hinweisgeberschutz

Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutz

Rechtsverstöße fallen nicht selten als erstes den Beschäftigten auf. Aus Angst vor Repressalien trauen sich viele nicht, Rechtsverstöße zu melden. „Whistleblower“ bekommen nun einen besseren Schutz:

Die EU-Richtlinie 2019/1937 (EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie) zielt auf den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Der Bundesgesetzgeber hat die EU-Richtlinie mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat die HfMT Hamburg eine Interne Meldestelle eingerichtet, bei der Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg Hinweise auf Rechtsverstöße geben können, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen[1] bzw. zum sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes gehören[2] und die sich im Zuständigkeitsbereich der Internen Meldestelle der HfMT Hamburg ereignet haben. Die Identitäten der hinweisgebenden Personen und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Auch auf diese Weise sollen hinweisgebende Personen vor unzulässigen Nachteilen wie Mobbing, schlechten Beurteilungen oder anderen beruflichen Konsequenzen geschützt werden. Bitte beachten Sie in diesem Kontext Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot gemäß § 9 HinSchG.

Unser gemeinsames Ziel ist es, gemeldeten Verstößen nachzugehen und diese abzustellen.

Mitteilungen an die Interne Meldestelle sind „Mitteilungen im dienstlichen Verkehr“ im Sinne von § 37 BeamtStG und damit generell zulässig. Bedienstete, die dienstlich erlangtes Wissen auf dem vorgesehenen Weg an eine interne Meldestelle melden, nehmen grundsätzlich eine dienstliche Aufgabe wahr. Die Regelungen bestimmter Bereiche bleiben allerdings von der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie unberührt[3]; damit dürfen Informationen aus diesen Bereichen im Rahmen einer Hinweisgabe nach der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie regelmäßig nicht gemeldet werden. Für das deutsche Recht sind die Informationen, die nicht in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, in §§ 5, 6 HinSchG geregelt. Eine Aufzählung gegenüber dem Hinweisgeberschutzgesetz vorrangiger Regelungen enthält § 4 HinSchG.

Gerne können Sie sich bereits im Vorfeld einer Hinweisgabe mit der Internen Meldestelle in Verbindung setzen und sich näher informieren.

Ihre Kontaktperson der Internen Meldestelle:

Maria Lüders

Gemeinsame Interne Revision, Antikorruptionsstelle, Interne Meldestelle für die HCU, HAW, HFBK, HfMT, TUHH, SUB Hamburg
E-Mail:   internemeldestelle-hfmt-hamburg@tuhh.de
Tel.: 040-428 78 4123
TUHH, Am Schwarzenberg-Campus 1A, 21073 Hamburg,Ostflügel Raum A2.70

Kristin Schnarre
Gemeinsame Interne Revision, Antikorruptionsstelle und Interne Meldestelle für die HCU, HAW, HFBK, HfMT, TUHH, SUB Hamburg
E-Mail: internemeldestelle-hfmt-hamburg@tuhh.de
Tel.: 040-428 27 5237
HCU Hamburg, Henning-Voscherau-Platz, 20457 Hamburg

Fußnoten zum Hinweisgeberschutz:

[1] Siehe Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Anhang EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie.

[2] Siehe § 2 HinSchG.

[3] Siehe Art. 3 Abs. 2 und 3 EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie: Gewährleistung nationaler Sicherheit/Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen; Schutz von Verschlusssachen; Schutz anwaltlicher und ärztlicher Verschwiegenheitspflichten; richterliches Beratungsgeheimnis; Strafprozessrecht.

Stand: 17.11.2023