Nachteilsausgleich im Studium
Liebe Studierende, liebe Studieninteressierte,
für eine gleichberechtigte Teilhabe an den Aufnahmeprüfungen, an den Prüfungen im Studienverlauf und am Unterricht, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Studierende und Studieninteressierte mit einer sichtbaren oder Unsichtbaren Be_hinderung oder chronischen Erkrankung, die sich auf das Studium bzw. auf die Prüfungssituation auswirkt, sollten daher den Nachteilsausgleich schriftlich und formlos beantragen. Ihre Selbsteinschätzung in Ihrem Antrag hilft uns dabei, ein angemessenes, individuelles Arrangement zu finden.
Weitere Informationen finden Sie in den Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende