Hochschulleitung
Das Präsidium leitet die Hochschule. Weitere maßgebliche Organe sind der Hochschulrat und der Hochschulsenat. Ihre Funktionen werden im Hamburgischen Hochschulgesetz geregelt.
Präsidium
Das Präsidium leitet die Hochschule und setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, den Vizepräsident:innen und dem Kanzler. Das Präsidium tagt wöchentlich. Es wird beraten durch das erweiterte Präsidium, dem zusätzlich zu den Mitgliedern des Präsidiums die Studiendekan:innen, der Leiter des KMM-Instituts, der Leiter des LIGETI-Zentrums (IHS) sowie Beauftragter für Forschung und Transfer, die Referentin des Präsidenten und die Gleichstellungbeauftragten angehören. Das erweiterte Präsidium tagt alle zwei Wochen gemeinsam mit dem Präsidium.
Die Zuständigkeiten des Präsidiums umfassen u.a. die Gesamtverantwortung für den gesetzlichen Aufgabenbereich der Hochschule, den Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB), die Vorbereitung des Struktur- und Entwicklungsplans, die Berufungen, die Internationalisierung, die Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushalts, die Zuweisung von Mitteln und Stellen sowie die Wahrung der Ordnung und Ausübung des Hausrechts.
Erweitertes Präsidium
* Lehrbeauftragte*r an der HfMT gemäß § 26 Hamburgisches Hochschulgesetz
Kontakt
Büro des Präsidenten
Hochschulsenat
Der Hochschulsenat ist ein zentrales Gremium an der HfMT und repräsentiert die akademische Selbstverwaltung. Der Hochschulsenat beschließt die Grundordnung und andere Satzungen. Zu seinen Aufgaben gehören die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin, die Mitwirkung bei der Bestellung des Hochschulrats und die Bestätigung der Vizepräsidenten. Er entscheidet weiterhin in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der Prüfungen und im Einvernehmen mit dem Hochschulrat über die Beschlussfassung von Struktur- und Entwicklungsplänen. Der Hochschulsenat tagt während der Vorlesungszeiten monatlich.
Vorsitz
Prof. Dr. Jan Philipp Sprick, Präsident (beratend)
Mitglieder
Gruppe der Hochschullehrer:innen:
Prof. Tanja Becker-Bender / Prof. Domen Marincic
Prof. Jörn Dopfer / Prof. Hans-Georg Spiegel
Prof. Sebastian Schmidt / Prof. Anna Gribajcevic
Prof. Cornelius Trantow / Prof. Thomas Hettwer
Prof. Mark Tucker / Prof. Carolyn Grace James
Prof. Wolfgang Zerer / Prof. Karin Holzwarth
Gruppe des akademischen Personals:
Nieves Kolbe-Tiedemann / Christine Preuschl
Mascha Wehrmann / Dr. Annett Baumast
Gruppe Studierende:
Onur Alhan
Jonathan Langbein / Lennard-Simon
Gruppe des technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals (TVP):
Christoph Haase / Maike Arnemann
Mitglieder mit beratender Stimme
Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule:
Prof. Karin Holzwarth
Studiendekan:innen:
Prof. Christoph Schickedanz , Prof. Christian Kunert, Prof. Sabina Dhein, Prof. Dr. Almuth Süberkrüb, Prof. Dr. Dorothee von Moreau, Prof. Fredrik Schwenk, Prof. Dr. Martin Zierold, Prof. Frank Böhme,
Geschäftsführung
Dr. Bilinc Ercan-Catanzaro (Vertretung: Jens Krakies)
Hochschulsenatswahl 2023
Hochschulrat
Der Hochschulrat hat seine Aufgaben in der strategischen Steuerung der Hochschule. Er genehmigt die Grundordnung und Evaluationsordnung, beschließt Struktur- und Entwicklungspläne, nimmt Jahresberichte entgegen und bestätigt die Wahl oder Abwahl des Präsidenten und Kanzlers. Ferner ist er mit der Abgabe von Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule, zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots befasst. Der Hochschulrat berichtet der zuständigen Behörde sowie dem Hochschulsenat und der Hochschulöffentlichkeit regelmäßig über seine Tätigkeiten.
Michael Lang (Vorsitz)
Hermann Ebel
Prof. Ingrid Kremling
Dr. Ulrike Murmann
Ulrike Schmidt (Stellvertretender Vorsitz)
Satzungsrecht
Die Hochschule für Musik und Theater Hamburg regelt ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten durch eine Grundordnung und weitere Satzungen.