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vom Mi., 14.05.2025

„GEMA“-Reform verschieben“

Die GEMA will das Verteilungsmodell ihrer Gebühreneinnahmen reformieren. Was nach unspektakulärer Weiterentwicklung klingt, hat tatsächlich gravierende Folgen für die Musikkultur in Deutschland. Denn die derzeit noch reichhaltige Diversität von neu geschaffener Musik würde zugunsten eines zunehmend kommerzialisierten Mainstreams aufs Spiel gesetzt.

Die deutschen Musikhochschulen fordern die GEMA daher auf, die Reform zu verschieben. Die Musikhochschulen erwarten, dass die Reform breit mit allen unmittelbar Betroffenen, auch den im Aufsichtsrat kaum vertretenen Komponisten der Neuen Musik diskutiert werden und in ihren Folgen für das Musikland Deutschland bedacht werden", so Elmar Fulda, Präsident der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt und Christian Fischer, Rektor der Hochschule für Musik Trossingen und Vorsitzender der Rektorenkonferenz der 24 deutschen Musikhochschulen in einem in der FAZ erschienen Artikel.

Zum Hintergrund heißt es weiter:
Wenn nur noch eine rein inkassobezogene Verteilung der GEMA-Gebühreneinnahmen vorgenommen würde, wie aktuell geplant, sich also die Bezugsgröße vom Werk auf dessen Nutzung verschieben würde, könnten junge Komponisten kaum noch hoffen, irgendwann einmal ordentliche Mitglieder der GEMA zu werden und von Gebühreneinnahmen zu profitieren, da ihre Werke nur geringe Aufführungszahlen haben und ihr Mindest-Aufkommen aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr ausreichen würde für eine Mitgliedschaft. Selbst ein Vielschreiber wie Johann Sebastian Bach hätte dann kaum Chancen, da er bekanntlich fast ausschließlich für den (inkassoarmen) Bereich der Kirchenmusik komponierte.
Die GEMA argumentiert, dass die Trennung von E- und U- Musik, also der sogenannten ernsten und unterhaltenden Musik nicht mehr zeitgemäß sei. Tatsächlich inspirierten sich beide Bereiche schon immer, griff die Kunstmusik populäre Melodien oder Formen auf, sei es bei Mozart, Beethoven, Hindemith oder in der aktuellen elektronischen Musik, während Klanglichkeit und Formensprache der Kunstmusik in die populäre Musik Eingang fanden, denkt man an Bands wie Kraftwerk. Deshalb unterstützen die Musikhochschulen eine Ausweitung der Förderung auf Bereiche, die bisher als U-Musik gelten und weniger gefördert wurden.
Der aktuelle Reformvorschlag wird die Verteilungsgerechtigkeit nicht verbessern. Er hätte vielmehr zur Folge, dass alle Mitglieder, egal ob in der U- oder E-Musik weniger erhalten. Die Bedingungen für alle Musikkreativen wären dann immerhin, zynisch formuliert, gleich, nämlich gleich schlechter. Gewinner wären die Musikindustrie und global agierende Konzerne. Sie würden mehr erhalten. Statt mehr Verteilungsgerechtigkeit brächte diese Reform eine Umverteilung von unten nach oben, von den kreativen Geringverdienern hin zu den großen Verwertern.

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