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Personalrat

Als gewähltes Gremium aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg auf Grundlage des HmbPersVG, überwacht der Personalrat, dass die Rechte und Schutzvorschriften der Beschäftigten eingehalten werden. Er hat ein offenes Ohr für berechtigte Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten und ist dazu verpflichtet sie an den Dienststellenleiter weiterzugeben und Abhilfe einzufordern. Zudem unterstützt er Schwerbehinderte, Auszubildende und ausländische Beschäftigte dabei, sich in die Dienststelle einzugliedern. Sein wichtigstes Recht ist das allgemeine Initiativrecht, um Maßnahmen anzustoßen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, hierbei sind dem Personalrat kaum inhaltliche Grenzen gesetzt.

Aufgabenübersicht

Die Aufgaben des Personalrates umfassen die Mitbestimmung in sozialen, personellen und sonstigen Angelegenheiten der HfMT, als Beispiel seien hierfür genannt:

•  Einstellungen von Beschäftigten

•  Änderungen am bestehenden Arbeitsvertrag (Dienstzeit, Urlaub, Um- und Versetzung, Kündigungen)

•  Beantragung von Maßnahmen, die den Beschäftigten und der Dienststelle dienen

•  auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, Verordnungen, Gesetze, Dienstvereinbarungen sowie der Tarifverträge achten

•  Beschwerden und Anregungen der Beschäftigten der HfMT entgegenzunehmen und diese, wenn begründet, mit der Dienststelle zur Erledigung zu bringen

•  sowie alle anderen Aufgaben des Personalrates, die sich aus dem HmbPersVG ergeben wahrzunehmen

Bei Problemen oder Anliegen wendet euch gerne direkt an uns, wir haben stets ein offenes Ohr für euer Anliegen und versuchen euch bestmöglich weiterzuhelfen. Sollte euer Anliegen nicht in unseren Kompetenzbereich fallen, helfen wir euch selbstverständlich auch dabei den passenden Ansprechpartner zu finden.

Der Personalrat tagt jeden Mittwoch um 10:30 Uhr in nicht-öffentlicher Sitzung.