Skip to main content

Deutschkenntnisse

Die Unterrichtssprache in den meisten Studiengängen an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg ist Deutsch. Auch die Umgangssprache in den Verwaltungs- und Servicebereichen ist Deutsch. 

Wer sein Abitur (oder Studium) nicht in Deutschland abgeschlossen hat, muss daher als Zugangsvoraussetzung zu einem Bachelor- oder Masterstudiengang zusätzlich zur Aufnahmeprüfung gute Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. 

Bereits für die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung werden ausreichenden Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Der Nachweis ist in den meisten Studiengängen erst im Falle einer Zulassung zur Einschreibung erforderlich.

Die Studiengängen, in denen der Nachweis bereits zum Bewerbungsschluss vorliegen muss sind unten unter “Studiengänge mit besonderen Regelungen” genannt.

In einigen Studiengängen gelten abweichende Regelungen zum Deutsch-Niveau, z.B. im Lehramt sind Deutschkenntnise auf  C1-Niveau erforderlich und auch nicht durch Deutschkurse zu kompensieren (siehe unten “Studiengänge mit besonderen Regelungen). 


In Bachelorstudiengängen bis SoSe 2026

Diese Informationen gelten für ein Bachelorstudium letztmalig für eine Einschreibung zum Sommersemester 2026.

Für ein Bachelorstudium ist der Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich, wenn das Abitur nicht in Deutschland erworben wurde (siehe Übersicht der akzeptierten Nachweise).

Wer mit der Bewerbung für ein Bachelorstudium keine Deutschkenntnisse nachweisen kann, kann unter der Bedingung zum Studium zugelassen werden, dass 

  • der Nachweis zu Studienbeginn nachgereicht wird

    oder

  • studienbegleitend ein Deutschkurs am Hamburger Konservatorium besucht wird.

Der Nachweis der Deutschkenntnisse ist Einschreibvoraussetzung. Liegt kein B2-Nachweis (gem. Übersicht) bei Einschreibung im Bachelorstudium vor, ist der Nachweis über die Anmeldung zum Sprachkurs Einschreibvoraussetzung. Liegt die Anmeldebestätigung nicht zum Beginn des ersten Fachsemesters zur Einschreibung bei einem Bachelorstudium vor, kann die Einschreibung nicht erfogen.


In Bachelorstudiengängen ab WiSe 26/27

Diese Informationen gelten für ein Bachelorstudium erstmalig für eine Einschreibung zum Wintersemester 2026/27.

Für ein Bachelorstudium ist der Nachweis von Deutschkenntnissen im Falle einer Zulassung Zulassungsauflage, wenn das Abitur nicht in Deutschland erworben wurde.

Der Nachweis erfolgt durch

  • Bestehen der Deutschprüfung an der HfMT HH 

    oder

  • bei Nichtbestehen durch den Besuch des studienbegleitendes Deutschkurses  am Hamburger Konservatorium 

Der Nachweis der Deutschkenntnisse durch Bestehen der Deutschprüfung ist Einschreibvoraussetzung. Wird die Deutschprüfung nicht bestanden, ist der Nachweis über die Anmeldung zum Sprachkurs Einschreibvoraussetzung. Liegt die Anmeldebestätigung nicht zum Beginn des ersten Fachsemesters zur Einschreibung bei einem Bachelorstudium vor, kann die Einschreibung nicht erfogen.


Sprachkurs "Deutsch für Musiker:innen"

Liegt der Nachweis der Deutschkenntnisse für ein Bachelorstudium nicht bis zu den genannten Zeitpunkten vor, so kann das Bachelorstudium dennoch mit dem studienbegleitenden Deutschkurs aufgenommen werden. Der Sprachkurs: "Deutsch für Musiker:innen" wird am Hamburger Konservatorium angeboten. Der Sprachkurs wird neben den Lehrveranstaltungen des Kernmoduls studienbegleitenden bis zum Erreichen des B2-Nachweises zu besuchen. Das Curriculum der Bachelorstudiengänge baut auf diesen Sprachkurs auf. Der Kurs soll dazu befähigen, einen Nachweis guter deutscher musikbezogener Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 zu erlangen und stellt die Voraussetzung für die volle Studienbefähigung an der HfMT  HH dar.

Während der ersten beiden Semester dürfen nur Lehrveranstaltungen des Kernmoduls, des künstlerischen Wahlmoduls und des Vermittlungsmoduls besucht werden. D.h. die Lehrveranstaltungen der musiktheoretischen und musikwissenschaftlichen Module können erst nach dem Erwerb des Deutschnachweises belegt werden.

Über Härtefälle entscheidet das Präsidium der Hochschule für Musik und Theater Hamburg.

Der Besuch des Sprachkurses ist gebührenpflichtig und von den Studierenden zu tragen. Die Gebühr pro Semester beträgt momentan 1.410,- €.

Wird erst erst im Rahmen des Unterrichts festgestellt, dass Studierende trotz Vorlage eines Nachweises dem Unterricht nicht in hinreichendem Maße folgen können, kann die Auflage zum Besuch des „Sprachkurses: Deutsch für Musiker:innen" auch später noch ausgesprochen werden.


In Masterstudiengängen

Bei einer Bewerbung für ein Masterstudium ist der Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich, wenn das Bachelorstudium (oder zuvor das Abitur) nicht in Deutschland abgeschlossen worden ist.

Der Nachweis der Deutschkenntnisse wird für das Masterstudium mit einem der aufgelisteten Nachweise belegt. Im Masterstudiengag sind die Deutschkenntnisse spätestens zu Studienbeginn vorzulegen. 

Wer im Masterstudiengang keinen Nachweis der Deutschkenntnisse erbringen, kann unter der Bedingung zum Studium zugelassen werden, dass der Nachweis bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachgreicht wird.

Dann sind die Studierenden verpflichtet, der Hochschule bei Studienbeginn nachzuweisen, dass sie an einem anerkannten Deutschkurs teilnehmen.

Liegt der Nachweis der Deutschkenntnisse bei einem Masterstudium nicht bis zum Ende des ersten Fachsemesters vor, erfolgt die Exmatrikulation.


Übersicht anerkannter Zertifikate

Folgende Zertifikate (ab Niveaustufe B2 aufwärts) werden an der HfMT HH akzeptiert:

  • Goethe-Institut
  • Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP)
  • Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS)
  • Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • TestDaF (Deutsch als Fremdsprache) - Niveaustufe 3
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber Level DSH Stufe I (Die Hochschule für Musik und Theater Hamburg bietet keine DSH-Prüfung an.)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – DSD Stufe I
  • telc-Sprachzertifikat "telc Deutsch B2 Hochschule"

Das Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein; es sei denn, es wurde nach Abschluss der Deutschprüfung ein Studium in Deutschland aufgenommen oder eine anerkannte Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen.



Studiengänge mit anderen Regelungen

In den Studiengängen 

  • Musiktheorie/Master,
  • Oper/Master,
  • Oper/KE
  • Jazz/Master ("Dr. Langner Jazzmaster"),
  • in allen Lehramtsstudiengängen mit dem Unterrichtsfach Musik oder Theater,
  • in allen Studienangeboten des Kultur- und Medienmanagements,
  • Elementare Musikpädagogik/Bachelor,
  • Instrumentalpädagogik/Bachelor

sowie für 

  • Promovierende 

gelten abweichende Regelungen.

Bitte informieren Sie sich gezielt in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung, welche Sprachanforderungen  dort erfüllt werden müssen. Sie finden diese in den „Studiengangdetails“ im Bereich “Wichtige Dokumente”. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gern an die zuständigen Ansprechpersonen in Ihrem Fachbüro.

In den  Studiengängen  Contemporary Performance and Composition (CoPeCo)/Master sowie Multimediale Komposition/Master findet der Unterricht in der Unterrichtsprache Englisch statt.


Kontakt

Studierendenverwaltung

studium@hfmt.hamburg.de