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Deutschkenntnisse

Die Unterrichtssprache in den meisten Studiengängen an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg ist Deutsch. Auch die Umgangssprache in den Verwaltungs- und Servicebereichen ist Deutsch. Studienbewerber:innen, die ihr Abitur nicht in Deutschland gemacht haben, müssen daher als Zugangsvoraussetzung zu einem Bachelor- oder Masterstudiengang zusätzlich zum Nachweis einer künstlerisch-wissenschaftlichen Befähigung gute Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.

Dies erfolgt durch die Vorlage folgender Bescheinigungen, Zertifikate bzw. Prüfungsniveaustufen:

  • Sprachzertifikat des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ab B2 aufwärts)
  • Goethe-Institut
  • Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP)
  • Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS)
  • Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • TestDaF (Deutsch als Fremdsprache) - Niveaustufe 3
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber Level DSH Stufe I (Die Hochschule für Musik und Theater Hamburg bietet keine DSH-Prüfung an.)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – DSD Stufe I
  • telc-Sprachzertifikat "telc Deutsch B2 Hochschule"

Das Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein; es sei denn, es wurde nach Abschluss der Deutschprüfung ein Studium in Deutschland aufgenommen oder eine anerkannte Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen.


Ausnahmeregelung

Wer mit der Bewerbung keine guten Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen kann, kann unter der Bedingung zum Studium zugelassen werden, dass sie bzw. er bei einem Bachelorstudium bis zum Beginn des ersten Fachsemesters, bei einem Masterstudium bis zum Ende des ersten Fachsemesters eine Bescheinigung über gute deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorlegen kann. Liegt die Bescheinigung über gute deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nicht bis zu den genannten Zeitpunkten vor, so kann das Bachelorstudium dennoch begonnen werden mit der Verpflichtung, bis zum Erreichen der Bescheinigung, neben den Lehrveranstaltungen des Kernmoduls, den Sprachkurs: "Deutsch für Musiker" beim Hamburger Konservatorium zum Erwerb der Sprachbescheinigung zu besuchen. Das Curriculum der Bachelorstudiengänge baut auf diesem Sprachkurs auf. Der Kurs soll dazu befähigen, einen Nachweis guter deutscher musikbezogener Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 zu erlangen und stellt eine Voraussetzung für die Studierbefähigung an der HfMT dar.

Während der ersten beiden Semester dürfen nur Lehrveranstaltungen des Kernmoduls, des künstlerischen Wahlmoduls und des Vermittlungsmoduls besucht werden.

Die Lehrveranstaltungen der musiktheoretischen und musikwissenschaftlichen Module können erst nach dem Erwerb der Sprachkompetenz belegt werden.

Über Härtefälle entscheidet das Präsidium der Hochschule für Musik und Theater Hamburg.

Der Besuch des Sprachkurses ist gebührenpflichtig und von den Studierenden zu tragen. Die Gebühr pro Semester beträgt 1.410,- €.

Liegt der Nachweis über die Anmeldung an dem Sprachkurs bei einem Bachelorstudium nicht bis zum Beginn des ersten Fachsemesters vor, können die Studierenden nicht immatrikuliert werden.

Liegt die Bescheinigung über gute deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 bei einem Masterstudium nicht bis zum Ende des ersten Fachsemesters vor, werden die Studierenden exmatrikuliert.

Bei einem Masterstudium sind die Studierenden bis zur Vorlage der entsprechenden Bescheinigung verpflichtet, der Hochschule nachzuweisen, dass sie bzw. er an einem anerkannten Deutschkurs teilnimmt und Fortschritte macht.

Studienbewerber:innen für ein höheres Fachsemester müssen den Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 mit der Bewerbung vorlegen.

"Deutsch für Musiker:innen"

Stellt die Hochschule erst im Rahmen des Unterrichts fest, dass Studierende trotz Vorlage einer Bescheinigung dem Unterricht nicht in hinreichendem Maße folgen können, kann sie verlangen, dass diese an der Veranstaltung „Sprachkurs: Deutsch für Musiker:innen" teilnehmen.


Studiengänge mit anderen Regelungen

In den Studiengängen Musiktheorie/Master, Oper/Master, Jazz/Master ("Dr. Langner Jazzmaster"), in allen Lehramtsstudiengängen mit dem Unterrichtsfach Musik, in allen Studienangeboten des Kultur- und Medienmanagements sowie für Promovierende gelten abweichende Regelungen.

Bitte informieren Sie sich gezielt in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung, welche Sprachanforderungen  dort erfüllt werden müssen. Sie finden diese in den „Studiengangdetails“ im Bereich "Wichtige Dokumente".

In den  Studiengängen  Contemporary Performance and Composition (CoPeCo)/Master sowie Multimediale Komposition/Master findet der Unterricht in der Unterrichtsprache Englisch statt.


Kontakt

Studierendenverwaltung

studium@hfmt.hamburg.de