Promotionsstipendium zur Förderung des künstl./wissenschaftl. Nachwuchses
Die Hochschule kann jährlich ein Stipendium zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses an Promovierende vergeben.
Das Stipendium wird für ein Jahr entweder
- als Grundstipendium bei Promotionsbeginn
oder
- als Abschlussstipendium in der Abschlussphase der Promotion
vergeben.
Grundstipendium
Voraussetzungen für ein Grundstipendium (1 Jahr):
- aktuelle Immatrikulation zur Promotion an der HfMT
- weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen
- der Abschluss des vorherigen Hochschulstudiums liegt (bei Förderungsbeginn) maximal ein Jahr zurück (in besonders begründeten Einzelfällen kann die Förderung aus familiären Gründen bis maximal drei Jahre nach Abschluss des Studiums begonnen werden. Nachweise bzw. Begründung bitte einreichen.)
Abschlussstipendium
Voraussetzungen für ein Abschlussstipendium (Dauer bis zu 1 Jahr):
- aktuelle Immatrikulation zur Promotion an der HfMT
- vorausgehende Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter bis vier Jahre Dauer. Die Förderung soll unmittelbar an die Tätigkeit anschließen. (Nur wer den Nachweis der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Sinne von § 27 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) erbringt, ist antragsberechtigt).
- die bisherige Arbeit an der Dissertation muss den Abschluss innerhalb der Förderungszeit und ein überdurchschnittliches Ergebnis erwarten lassen
Allgemeine Voraussetzungen
Wer berufstätig ist oder für ein Promotions- bzw. künstlerisches Entwicklungsvorhaben anderweitig gefördert wird oder gefördert wurde, kann in der Regel kein Stipendium erhalten. Von der Förderung ist ausgeschlossen, wer bereits promoviert hat. Eine Nebentätigkeit im Umfang von bis zu vier Stunden pro Woche ist zulässig und muss dann bitte angegeben werden.
Umfang des Stipendiums
Bis zu 1200,- € monatlich.
Gegebenenfalls sind ein Kinderbetreuungszuschlag von 154,-€ monatlich, Sonderzuwendungen für Sachmittel und Reisekosten möglich. In den letzten Jahren stand für diese drei Posten kein Geld zur Verfügung.
Antragsfrist
Promovierende der HfMT HH können ihre Anträge bis 24.02.2025 für 2025 einreichen.
(Nachreichfrist nur für Zeugnisse und Gutachten bis 03.03.2025 möglich. Bitte kündigen Sie an, ob und welche Dokumente Sie nachreichen werden.)
Antrag und Nachweise
- Antragsvordruck (Download Antragsvordruck hier)
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Hochschulabschlusszeugnis (Prüfungszeugnis mit Durchschnittsnote)
- Beschäftigungsnachweis (bei Abschlussstipendien)
Darstellung des Promotionsvorhabens (ausführliche Erläuterung der Zielsetzung und Darstellung der Vorarbeiten, Exposé mit Arbeits- und Zeitplan
(bei Grundstipendien für 2 Jahre, bei Abschlussstipendien für 1 Jahr; bei Abschlussstipendium zudem Ausblick, ob das Vorhaben innerhalb des beantragten Förderungszeitraums abgeschlossen wird. Die Angaben im Arbeits- und Zeitplan sind im Gutachten zu bestätigen.)
Gutachterliche Stellungnahme
(die Betreuerin bzw. der Betreuer und eine weitere Professorin bzw. ein weiterer Professor sollen gutachterlich bestätigen, dass die o.g. Voraussetzungen für die Förderung gegeben sind und der Zeitplan eingehalten werden kann
Bitte fassen Sie alle Dokumente in einem PDF zusammen.
Antragsweg
Bitte senden Sie Ihren Antrag für ein Stipendium innerhalb der genannten Antragsfrist (bis 24.02.2025 für 2025) in digitaler Form zusammengefasst in einem PDF als E-Mail an folgende Adresse:
promotion@hfmt.hamburg.de
Verspätet eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Es gilt das Datum des E-Mail-Eingangs. Gutachten und Zeugnisse können innerhalb der Nachreichfrist nachgereicht werden, wenn die Nachreichung angekündigt wird.
Nach Eingang der Anträge entscheidet die Vergabekommission anhand der eingereichten Unterlagen.