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Gasthörer:innen

Bewerbung als Gasthörer:in

An der Hochschule für Musik und Theater Hamburg sind Sie als Gasthörer:in in zur Weiterbildung in einzelnen Wissensgebieten herzlich willkommen. Dabei wird kein  Studienabschluss angestrebt, Sie nehmen als Gast an den Lehrveranstaltungen teil.

Voraussetzung für die die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist die Zustimmung der Lehrperson, deren Lehrveranstaltung Sie besuchen möchten. Diese Zustimmung ist mit dem Gasthörerantrag einzureichen.

In Einzel- und Kleingruppenunterrichten ist eine Gasthörerschaft nicht möglich. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist dies mit Genehmigung der/des Dekan:in möglich.

Für den Masterstudiengang Kammermusik, den Bachelorstudiengang Instrumentalmusik (Wahlmodul Kammermusik) und den Masterstudiengang Instrumentalmusik (Wahlmodul Kammermusik) können im Ausnahmefall ebenso Gasthörer:innen für Einzel- und Kleingruppenunterrichte zugelassen werden. Die Entscheidung liegt bei der für Kammermusik vernatwortlichen Professur.

Der Antrag ist bis 01.04. für ein Sommersemester und bis 01.10. für ein Wintersemester einzureichen.

Gasthörerantrag

Der Gasthörer:innenantrag ist unter "Wichtige Dokumente" abrufbar und ausgefüllt und unterschrieben unter studium@hfmt.hamburg.de einzureichen.

Bitte geben Sie in dem Antrag die Lehrveranstaltungen an, die Sie besuchen möchten  und fügen Sie folgende Dokumente bei:

  • tabellarischer Lebenslauf (mit Angaben zu schulischer Vorbildung und ggf. bisherige musikalische/darstellerische Aktivitäten)
  • Passbild
  • Zustimmung der beteiligten Lehrenden zu den im Antrag genannten Lehrveranstaltungen

Nach Genehmigung des Gasthörerantrags werden die Zahlungshinweise zur Zahlung der Gasthörergebühr im Laufe des Semesters mitgteilt. Die Gebühr beträgt 130,00 pro Semester.


Zweithörer:innen

Studierende anderer -staatlicher- Hamburger Hochschulen, die im Rahmen ihres Studiums, z.B. an der Universität Hamburg, Lehrveranstaltungen an der HfMT Hamburg besuchen möchten, müssen sich als Zweithörer an der HfMT Hamburg registrieren lassen.

Da Studierende anderer -staatlicher- Hamburger Hochschulen nicht als Gasthörer im Sinne der Gasthörerordnung der Hochschule für Musik und Theater Hamburg anzusehen sind, ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen nicht gebührenpflichtig im Sinne der Gebührensatzung für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren der Hochschule für Musik und Theater Hamburg.

Die Anträge sind fristgemäß zu senden an: studium@hfmt.hamburg.de



Kontakt

Studierendensekretariat Gasthörerschaft

studium@hfmt.hamburg.de

Formular zur Anforderung von Rentenausfallzeitenbescheinigungen

Personendaten
Bitte gegen Sie ihren vollständigen Vornamen an!
Kommunikationsdaten
Adresse
Angaben zum damaligen Studiengang
Bitte gegen Sie - falls noch bekannt - Ihrer damaligen Matrikelnummer an.
Uploads
Bitte übermitteln Sie die Zeugniskopie als PDF.