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Erasmus+ Outgoing (SMS)

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen, kulturellen und akademischen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen Sie sowohl ein anderes akademisches System, als auch neue Lehr- und Lernmethoden kennen. Für die konkrete Planung sollte etwa ein Jahr vor jedem Erasmusaufenthalt eine E-Mail an gesendet werden. In dieser sollten schon Ideen formuliert werden und möglichst mindestens eine Gasthochschule sowie der Zeitraum des Auslandsstudiums angegeben werden. Pflichten und Rechte für Studierende im Erasmus+ Programm werden in der „Erasmus+ Studiencharta“ (siehe unten) angegeben.


Voraussetzungen

Teilnehmen können an der HfMT immatrikulierte Studierende, die bereits das erste Studienjahr abgeschlossen haben (gilt nicht für das Masterstudium). Die aufnehmende Hochschule muss eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE) besitzen und eine Erasmus+ Kooperationsvereinbarung mit der HfMT abschließen.   


Informationen zum Bewerbungsprozess

Die meisten unserer Erasmus-Partneruniversitäten nutzen so wie wir die Online Application Platform „AEC EASY Mobility Online“. Im ersten Schritt bewerben Sie sich in aller Regel online bei uns, und wir leiten Ihre Bewerbung dann weiter. Aber da leider nicht alle Partner dieselbe Platform nutzen, prüfen Sie AUF JEDEN FALL bitte die Informationen zu den Bewerbungsverfahren an Ihren Wunschuniversitäten VOR bzw. spätestens parallel zu Ihrer Bewerbung bei uns.

Wichtig ist, dass die Bewerbung um ein Erasmus Stipendium auf jeden Fall im ersten Schritt über den Bereich Internationales an der HfMT läuft. Wir nutzen die o.g. Platform, zum Procedere finden Sie alles nachstehend.


Checkliste Bewerbungsprozess

ERASMUS_Stipendienbewerbung an der HfMT über das Portal EASY Mobility Online.

DEADLINE für die Bewerbung um ein Erasmusstipendium der HfMT für ein Auslandssemester im folgenden Wintersemester u/o gesamten nächsten akademischen Jahr u/o Sommersemester des Folgejahres ist der 31. Januar. 
Für das Sommersemester des Folgejahres gibt es eine Restplatzbörse im Herbst.

Bitte lesen Sie sich auch die Bewerbungshinweise auf den "Erasmus Incoming"-Websites Ihrer Wunschhochschulen gründlich (!) durch, damit Sie dort keine Frist verpassen (s.o.).

  • Für die HfMT-Bewerbung werden folgende Unterlagen zum Upload im Portal benötigt:
    • Passfoto
    • generelles Motivationsschreiben (warum Auslandssemester, wie passt es in Ihr Studienprogramm an der HfMT,…)
    • aktuelles Transcript of Records (erhalten Sie in Ihrem Studienbüro; Masterstudierende im 1. Semester: bitte BA transcript)
    • tabellarischer Lebenslauf auf Englisch
    • Sprachzertifikat (nicht verpflichtend)
    • Nachweis der künstlerischen Qualifikation
      • Instrumentalmusikalische Studiengänge: eine Aufnahme mit bis zu drei Stücken unterschiedlicher Epochen, i.d.R. insgesamt ca. 15-20 Minuten in einem oder mehreren takes, die den aktuellen Leistungsstand widerspiegeln (YouTube-Link o.ä.)
      • Komponisten: Noten
      • Theaterstudiengänge: Videoaufnahme, die den aktuellen Leistungsstand widerspiegelt (YouTube-Link o.ä.)
      • ein Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers (Englisch) kann das Bewerbungsverfahren unterstützen, muss bei der Bewerbung an der HfMT aber ebenfalls noch nicht vorhanden sein.
         
  • Im Anschluß an Ihre Online-Bewerbung an der HfMT werden wir Sie an Ihrer Wunschhochschule "nominieren" (ggf. auch an mehreren Wunschhochschulen). Sie können sich für max. 4 verschiedenen Hochschulen gleichzeitig bewerben.
     
  • nach der Nominierung werden Sie vom Application Portal der Wunschhochschule/n per automatisierter e-Mail aufgefordert, sich dort fristgerecht ebenfalls zu registrieren: Manchmal werden Sie die o.g. Unterlagen nochmals sowie ggf. weitere Dokumente hochladen müssen; mit welchem Zeitabstand zur Nominierung dies genau geschieht, variiert leider. Auf jeden Fall gilt hierbei ebenfalls eine Deadline, daher achten Sie bitte jetzt darauf:
    • eine E-Mail-Adresse anzugeben, die auch wirklich funktioniert
    • und behalten Sie diese dann tagesaktuell im Auge, inklusive des Spam-Ordners
       
  • Nach Ihrer fristgerechten Bewerbung durch Sie an der Wunschhochschule findet dort die Auswahl statt (Ausnahme: KMM; hier findet die Auswahl KMM-intern statt).
     
  • Sie werden per E-Mail über das Ergebnis informiert; dies kann erfahrungsgemäß durchaus bis zu 8 Wochen dauern. Bitte informieren Sie anschließend auch uns, denn nicht immer funktioniert der informationsfluß über das Application Portal reibungslos. 

Finanzierung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden (SMS) orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten der Zielländer.

Ab dem Projektjahr 2024 gelten für drei Ländergruppen europaweit folgende Summen:

Gruppe 1 (mtl. 600€): Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Gruppe 2 (mtl. 540€): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Spanien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Zypern

Gruppe 3 (mtl. 540€): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Social Inclusion: 250€/Monat zusätzlich


Allgemeine Informationen zu Erasmus+

Das Erasmus+ Programm bietet aufgrund der Standardisierung der Prozesse viele Vorteile gegenüber anderen Austauschprogrammen. Darunter fallen:

  • Vereinfachtes Bewerbungsverfahren an der Gasthochschule.
  • Befreiung von eventuellen Studiengebühren.
  • Einen monatlichen Zuschuss zu den Unterhaltskosten im Ausland nach vom DAAD festgelegten Ländergruppen.
  • Die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen zwischen den Hochschulen, die ein bilaterales Abkommen abgeschlossen haben (durch Vereinbarungen im Learning Agreement gewährleistet)
  • Online Linguistic Support (OLS); es werden in bisher 24 europäischen Sprachen tutorierte Onlinekurse angeboten.

  • Studierende, die an Erasmus+ teilnehmen, müssen nach der Mobilität entsprechende Nachweisen (z. B. Zeugnis, Zertifikat über genaue Aufenthaltsdaten) einreichen
  • Erasmus+ Berichtspflicht: Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das EU Beneficiary Module zu erstellen 

Dieses Projekt wurde mit der Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.



Kontakt

Koordination Internationales

international@hfmt-hamburg.de