Pädagogik und Wissenschaft (Studiendekanat III)

Lehren und lernen für die Zukunft 

Das Dekanat III vereint unterschiedliche Arbeitsbereiche; zum einen bildet es Studiengänge ab, zum anderen sind Fachdisziplinen vertreten, die – im Sinne einer Querschnittaufgabe -– Studiengängen anderer Dekanate zuarbeiten. So ist die Musikwissenschaft in zahlreichen Studiengängen vertreten, die Musiktherapie bietet auch in der Elementaren Musikpädagogik und in der Schulmusik Veranstaltungen an, und die Instrumental-/Gesangspädagogik bietet Veranstaltungen im künstlerisch-pädagogischen Bachelor an. Sie bilden zusammen mit der Schulmusik (Lehramt für Gymnasien, für die Grundschule und die Sekundarstufe I, Lehramt für Sonderschulen) und der Elementaren Musikpädagogik (EMP) deswegen eine Einheit, weil der Schwerpunkt dieser Berufe im weitesten Sinne in der Musikvermittlung liegt, die sich als Brücke zwischen der künstlerischen Praxis und der wissenschaftlichen Reflexion versteht. Letztere zeigt sich in vertiefender Form u.a. in den Promotionsstudiengängen der Bereiche Musikwissenschaft, Musiktherapie, Schulmusik und außerschulische Musikpädagogik (IP, EMP).

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„Underground-Cocek“ von Goran Bregovic, Sommerkonzert Institut für Schulmusik 2018

Foto: Laura Beutz

Jedem Kind ein Instrument 2

Jedem Kind ein Instrument - ein Projekt von Schulmusik und Instrumentalpädagogik

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Musik ist Bewegung ist Musik, Rhythmikunterricht im Institut für Schulmusik

Foto: Katerina Vasylieva

Aufgaben und Funktionen

Die Aufgaben des Dekanats ergeben sich sowohl aus der Konzeption, aus der Koordination und aus der Finanzierung von einzelnen Projekten, aber auch von Lehrinhalten auf der Basis von Vorschlägen, die aus den Studiengängen kommen. Ihre Funktion versteht sich zugleich beratend gegenüber dem Präsidium und ggf. dem Senat der Hochschule.

Neben rein verwaltungstechnischen Aufgaben, die der Dekanin / dem Dekan zugeordnet sind, gestaltet der Dekanatsrat insbesondere Akzente, die sich aus den gesellschaftlich-pädagogischen und wissenschaftlichen Veränderungen ergeben, konkret bedeutet dies, dass sich beispielsweise Studien- und Prüfungsordnungen, aber auch die Wahlangebote einzelner Studiengänge immer neu definieren müssen.

Die Entscheidungen werden in den Sitzungen des Dezernatsrates gefällt, der sich wiederum aus Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Studiengänge bzw. Fachgruppen zusammen setzt.