Rückmeldung
Studierende, die das Studium im Folgesemester fortsetzen wollen, müssen sich an der Hochschule innerhalb der Rückmeldfristen für das Weiterstudium zurückmelden, indem sie den Semesterbeitrag zahlen.
Die Zahlungsinformationen zur Höhe des Semesterbeitrags, zur Kontoverbindung und zum Verwendungszweck finden Sie nebenstehend unter Semesterbeitrag.
Einen gesonderten Rückmeldeantrag gibt es nicht mehr an der HfMT.
Rückmeldefristen
Zum nachfolgenden Wintersemester bis zum 21. April,
zum nachfolgenden Sommersemester bis zum 21. Oktober.
D.h. für eine Rückmeldung zum Wintersemester 2023/24 müssen Sie den Semesterbeitrag wie hier nebenstehend unter Semesterbeitrag beschrieben so rechtzeitig zahlen, dass er bis 21.04.2023 auf dem beschriebenen Konto der Hochschule eingeht.
Rückmeldung für Lehramtsstudierende und Doppelstudium
Die Rückmeldung für Lehramtsstudierende im Teilstudiengang Musik sowie für Studierende mit Doppelstudium an einer weiteren Hamburger Hochschule beinhaltet zusätzlich die Abgabe einer Studienbescheinigung der Universität Hamburg bzw. der weiteren Hamburger Hochschuel für das laufende Semester als Nachweis der dortigen Immatrikulation. Bitte senden Sie den Nachweis innerhalb der Rückmeldefristen per E-Mail an rueckmeldung@hfmt.hamburg.de
Adressänderung
Wenn sich Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten ändern, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig per E-Mail mit:rueckmeldung@hfmt.hamburg.de
Fehlende Rückmeldung
Die fristgerechte Rückmeldung und Zahlung des Semesterbeitrags erspart die unerfreuliche Rückmelde-Nachfristgebühr von 40 Euro und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Bei fehlender Rückmeldung nach Ablauf der Nachfrist erfolgt gemäß § 42 Absatz 3 Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) die Exmatrikulation.
Mehr darüber finden Sie in § 17 sowie in § 20 Absatz 3 Nr. 2 und Nr. 3 der Immatrikulationsordnung der Hochschule für Musik und Theater Hamburg i.V.m. § 42 Absatz 3 Nr. 2. und Nr. 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). Grundlage für die Verspätungsgebühr ist die Gebührensatzung für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren.
Das Hamburgische Hochschulgesetz Hochschulgesetz (HmbHG) finden Sie hier, die Immatrikulationsordnung finden Sie hier und die Gebührensatzung für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ist auf Anfrage in der Studierendenverwaltung erhältlich.
Rückmeldung am Institut für Musiktherapie und am Institut für Kultur- und Medienmanagement
Das Institut für Musiktherapie und das Institut für Kultur- und Medienmanagement haben für ihre Bereiche abweichende Regelungen zur Rückmeldung. Bitte informieren Sie sich dafür in den jeweiligen Institutsbüros. Hier zu den Informationen zur Rückmeldung für Kultur- und Medienmanagement.