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Exmatrikulation

Nach der Abschlussprüfung werden Sie exmatrikuliert und Ihr Studium endet nach Ablauf des Semesters, in dem Sie die Abschlussprüfung ablegen.

Wenn Sie Ihr Studium vorher beenden wollen, ist dies auf Antrag zum Semesterende oder im laufenden Semester zu einem Tagesdatum (nicht rückwirkend) möglich.


Exmatrikulationsgründe

Mögliche Exmatrikulationsgründe können u.a. sein:

  • Fachwechsel/Hochschulwechsel
  • Abbruch des Studiums
  • Einberufung zum Wehrdienst

Bücher und Schlüsselkarte

Bitte geben Sie vor der Exmatrikulation Ihre entliehenen Bücher etc. in der Bibliothek zurück und geben Sie Ihre Schlüsselkarte ab.

Lassen Sie sich die Abgabe bestätigen und reichen Sie den ausgefüllten und von der Bibliothek bzw. Haustechnik unterschriebenen Entlastungsnachweis bitte mit dem Exmatrikulationsantrag ein.

Hinweis: Den Entlastungsnachweis füllen Sie mit Ihren Daten aus und lassen den Vordruck von der Bibliothek und der Haustechnik unterschreiben und abstempeln.


Exmatrikulationsantrag

Bitte unterschreiben Sie den ausgedruckten und vollständig ausgefüllten Exmatrikulationsantrag und senden Sie ihn mit dem Entlastunsgnachweis als Scan an: rueckmeldung@hfmt.hamburg.de


FAQ

  • Wird der Semesterbeitrag erstattet, wenn ich mich exmatrikuliere? Antwort: Ja, wenn der Semesterbeitrag bereits für das kommende Semester gezahlt wurde, kann die Rückzahlung erfolgen. Bitte geben Sie in der E-Mail, die Sie mit dem Antrag an uns richten, die Kontoverbindung zur Rückerstattung an.
  • Wen muss ich informieren? Antwort: Bitte informieren Sie selbständig alle Stellen über das Studienende (Familienkasse/Kindergeld, BAföG-Amt, Krankenkasse, Ausländerbehörden, ...)

Kontakt

Christoph Haase

Studierendenverwaltung - Rückmeldung+49 40 428482-591rueckmeldung@hfmt.hamburg.de