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Rückmeldung

Studierende, die das Studium im Folgesemester fortsetzen wollen, müssen sich an der Hochschule innerhalb der Rückmeldfristen für das Weiterstudium zurückmelden, indem sie den Semesterbeitrag zahlen.

Die Zahlungsinformationen zur Höhe des Semesterbeitrags, zur Kontoverbindung und zum Verwendungszweck finden Sie unter Semesterbeitrag.

Einen gesonderten Rückmeldeantrag gibt es nicht mehr an der HfMT.

Die Rückmeldung für Lehramtsstudierende im Teilstudiengang Musik sowie für Studierende mit Doppelstudium an einer weiteren Hamburger Hochschule beinhaltet zusätzlich die Abgabe einer Studienbescheinigung der Universität Hamburg bzw. der weiteren Hamburger Hochschule für das laufende Semester als Nachweis der dortigen Immatrikulation. Bitte senden Sie den Nachweis innerhalb der Rückmeldefristen per E-Mail an rueckmeldung@hfmt.hamburg.de

Das Institut für Musiktherapie und das Institut für Kultur- und Medienmanagement haben für ihre Bereiche abweichende Regelungen zur Rückmeldung. Bitte informieren Sie sich dafür in den jeweiligen Institutsbüros. Informationen zur Rückmeldung für Kultur- und Medienmanagement


Rückmeldefristen

Zum nachfolgenden Wintersemester bis zum 21. April,

zum nachfolgenden Sommersemester bis zum 21. Oktober.

D.h. für eine Rückmeldung zum Sommersemester 2024 müssen Sie den Semesterbeitrag so rechtzeitig zahlen, dass er bis 21.10.2023 auf dem beschriebenen Konto der Hochschule eingeht.

Bitte warten Sie mit der Zahlung des Semesterbeitrags zum Wintersemester 2024/25 bis Sie hier weitere Informationen finden. Die Höhe des Semesterbeitrags wird sich ändern. Weitere Informationen folgen hier, sobald der Versand der Semesterunterlagen voraussichtlich Anfang März beginnt.



Fehlende Rückmeldung

Die fristgerechte Rückmeldung und Zahlung des Semesterbeitrags erspart die unerfreuliche Rückmelde-Nachfristgebühr von 40 Euro und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Bei fehlender Rückmeldung nach Ablauf der Nachfrist erfolgt gemäß § 42 Absatz 3 Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) die Exmatrikulation.

Mehr darüber finden Sie in § 17 sowie in § 20 Absatz 3 Nr. 2 und Nr. 3 der Immatrikulationsordnung der Hochschule für Musik und Theater Hamburg i.V.m. § 42 Absatz 3 Nr. 2. und Nr. 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). Grundlage für die Verspätungsgebühr ist die Gebührensatzung für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren.

Die Gebührensatzung für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ist auf Anfrage in der Studierendenverwaltung erhältlich.


Adressänderung/Namensänderung

Wenn sich Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten ändern, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig per E-Mail mit: rueckmeldung@hfmt.hamburg.de


Exmatrikulation

Mit Abschluss des Studiums erfolgt die Exmatrikulation. Studierende, die ihr Studium vorher beenden oder abbrechen möchten, exmatrikulieren sich mit dem Exmatrikulationsantrag.