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Aufnahmeprüfung Instrumentalpädagogik

Die Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2024/25 beginnt am 15.02.24 und endet am 01.04.24.

Für eine erfolgreiche Bewerbung im Studiengang Instrumentalpädagogik sind folgende Schritte innerhalb der Bewerbungsfrist erforderlich:

  • Eingang Online-Bewerbung incl. Upload Nachweise
  • Eingang Bewerbungsgebühr (Zahlungsinfos am Ende der ausgefüllten Online-Bewerbung)
  • Upload Video bis 15.04.2024

Ihre Bewerbung wird nur berücksichtigt, wenn alle beschriebenen Teilschritte vollständig innerhalb der Bewerbungsfrist erfüllt sind und die Online-Bewerbung und die Bewerbungsgebühr eingegangen sind.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.


Die Informationen zum Aufbau und den Anforderungen in der Aufnahmeprüfung finden Sie in der Aufnahme- und Prüfungsordnung für den Studiengang Instrumentalpädagogik.


Aufbau Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfung in Instrumentalpädagogik gliedert sich in zwei Teile:

  • Teil 1: Prüfung im künstlerischen Haupt- und Nebenfach (Video-Uplaod)
  • Teil 2: Prüfung Lehrprobe (Präsenzprüfung) sowie Prüfung in Musiktheoerie und Gehörbildung

Die Einladung zum zweiten Teil der Aufnahmeprüfung erfolgt nach der Vorauswahl anhand der Videoeinreichungen.


Teil 1 - Anforderungen Videos (Haupt- und Nebenfach)

Für die Videoaufnahmeprüfung im Studiengang Instrumentalpädagogik sind je ein Video im Hauptfach und ein Video im Nebenfach bis zum 15.04.2024 unter dem u.g. Link hochzuladen.

Informationen Zu den Inhalten mit den erwarteten Werken bzw. Stücken finden Sie in  § 4 Abs. 3 und 4 der Aufnahme- und Prüfungsordnung.

Zu Beginn des Videos für das Hauptfach stellen Sie sich bitte kurz vor und erzählen kurz (max.2 Minuten), was Sie motiviert den Studiengang Instrumentalpädagogik zu studieren.

Bitte beachten Sie folgende Anforderungen an die Videos:

  • Video-Länge Hauptfach-Video: 20 Minuten, Video-Länge Nebenfach-Video: 5 Minuten
  • das Video muss aktuell aufgenommen werden
  • das Video muss unbearbeitet (unedited) sein
  • die Stücke werden ohne Wiederholungen gespielt
  • die verschiedenen Stücke dürfen Sie einzeln aufnehmen, dazwischen dürfen Schnitte vorkommen (das Video muss also nicht als ein Take aufgenommen werden)
  • die Videoaufnahme sollte aus einer festen Kameraperspektive erfolgen: Körper und Gesicht  müssen jederzeit voll sichtbar sein
  • bitte sorgen Sie für eine gute Video- und Audio-Qualität
  • die Mikrofone sollten für eine gute Tonqualität entsprechend positioniert werden.

 Bitte beachten Sie, dass das Video nur berücksichtigt werden kann, wenn

·  das Format korrekt ist (=mp4)

·  das Video fehlerfrei zu öffnen ist

·  das Video korrekt benannt wurde:

  1. Video: Name.Vorname.Bewerbungsnummer.Studiengang.Instrument HF.mp4
  2. Video: Name.Vorname.Bewerbungsnummer.Studiengang.Instrument NF.mp4


Teil 2 - Lehrprobe

Nach Bestehen der Vorauswahl findet der 2. Teil der Aufnahmeprüfung mit den Lehrproben und anschließendem Gespräch voraussichtlich am 28.05. und 29.05.2024 statt.

Details zu den Anforderungen finden Sie in der Aufnahme- und Prüfungsordnung.

Hinweise und Tipps vorab für Ihre Lehrpobe:

  • Informieren Sie sich kurz über Ihre Schüler:in
  • Informieren Sie sich kurz über das, was sie spielen und das, was sie gerade im Unterricht machen
  • Seien Sie frei in der Gestaltung der Lehrprobe

Die Prüfungskommission betrachtet Ihre Empathie-Fähigkeit und bewertet Ihre Fähigkeit, intuitiv pädagogische Zusammenhänge zu erkennen, ohne Anspruch auf korrekte Umsetzung. Die korrekte Umsetzung sollen Sie im Studium lernen. Besondere Aufmerksamkeit widmet die Kommission auf das Zuhören, die Fähigkeit der Beobachtung und Einleitung kreativer Schritte zur Lösung eines Problems.      


Ines Thiel

Fachbüro Instrumentalpädagogik+49 40 428482-407ines.thiel@hfmt.hamburg.de