Beschwerdestellen
Was tun bei Diskriminierung, sexueller Belästigung oder Benachteiligung?
Die Besonderheiten einer künstlerischen Ausbildung mit ihrem großen Anteil an Einzel- und Kleingruppenunterricht und der persönlichen Abhängigkeit von der Lehrperson erfordern einen sensiblen Umgang miteinander.
Die Hochschule für Musik und Theater legt großen Wert darauf, dass Mitarbeitende, Studierende und Gäste einen fairen und respektvollen Umgang miteinander pflegen und erfahren.
Neben anderen Maßnahmen wurde hierfür bereits im August 2015 eine Antidiskriminierungsrichtlinie (Link Deutsch / Link Englisch) zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt im Hochschulsenat verabschiedet. Verstöße gegen diese Richtlinie können seitens der Hochschulleitung verfolgt und geahndet werden. Die Beschwerdestellen, die in der Antidiskriminierungsrichtlinie genannt werden, tragen dafür Sorge, dass die Anonymität der Beteiligten gewahrt bleibt.
An wen wenden bei einem Vorfall?
Die Antidiskriminierungsrichtlinie nennt mehrere Beschwerdestellen. Neben den Vorgesetzten und der Hochschulleitung, sind diese:
- der Vertrauensrat: vertrauensrat[at]hfmt-hamburg.de
- die/der Gleichstellungsbeauftragte: gleichstellung[at]hfmt-hamburg.de
- der/die Inklusionsbeauftragte: inklusion[at]hfmt-hamburg.de
- der ASTA: asta[at]hfmt-hamburg.de
- der Personalrat: personalrat[at]hfmt-hamburg.de
Weitere Anlaufstellen sind:
- der Ethikrat: ethikrat[at]hfmt-hamburg.de
- Psychologische Studierendenberatung an der Uni Hamburg:
Link
- Hotline für Heikles: telefonische Erstberatung für Studierende der HfMT
Tel: 01590 10 75 206
Sprechzeiten: montags, mittwochs und freitags von 14-16 Uhr
Weitere Beschwerdestellen und Beratungsangebote samt Ansprechpartner*innen finden Sie außerdem auf unserer Website hier: https://www.hfmt-hamburg.de/die-hfmt/gremien-und-beratungsangebote/
Wo fangen Diskriminierung und Belästigung an?
Bereits ein herabwürdigender Sprachgebrauch, ein unpassendes Kompliment, eine unerwünschte Nähe oder Berührungen können als Belästigung oder Diskriminierung wahrgenommen werden.
Im künstlerischen Unterricht ist das Berühren allerdings manchmal unumgänglich. Daher ist es wichtig immer erst zu fragen, ob man z.B. als Dozent*in eine*n Studierenden berühren darf, bevor dies geschieht.
Last but not least:
Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule sind aufgefordert, darauf zu achten, dass an ihrem Arbeits- oder Studienplatz Benachteiligungen, Diskriminierungen oder sexuelle Belästigungen und Gewalt nicht ausgeübt und nicht toleriert werden.