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Master Musiktherapie

Foto: Dieter Hellfeuer

Der Studiengang

  • Struktur des Studiengangs

Der berufsbegleitende Masterstudiengang Musiktherapie dauert sechs Semester (120 ECTS) und findet in Blockseminaren statt: pro Jahr acht erweiterte Wochenenden (Donnerstag bis Sonntag) und zwei Blockwochen (Samstag bis Samstag/Sonntag in der Regel im März und September). Neben den Blockseminaren am Institut sind studienbegleitende Praktika von mindestens 210 Stunden, Lehrmusiktherapie (75 Stunden) und Supervision (50 Stunden) zu absolvieren.
Studienbeginn ist alle drei Jahre zum Wintersemester – der nächste Beginn ist im Jahr 2026.

  • Studieninhalte

Der Studiengang richtet sich an Interessierte, die mindestens einen Bachelorabschluss (180 ECTS) aus den Bereichen Musik, Psychologie, Medizin, Pädagogik oder Sozialwissenschaften erworben haben. Die therapeutische Ausrichtung des Studiengangs ist psychodynamisch und entwicklungspsychologisch mit körperorientiertem Schwerpunkt (psychodynamic movement) und in dieser Tradition einzigartig in Deutschland.
Während des Masterstudiums erwerben die Studierenden wissenschaftlich-theoretische, musikalische und berufsspezifische Fähigkeiten und Kompetenzen, die über ihre jeweilige Erstqualifikation hinausgehen. Das Studium steht in enger Beziehung zur musiktherapeutischen Praxis und ist der Ausbildung musiktherapeutischer und musikalisch-kreativer Kompetenzen gewidmet; außerdem der Vermittlung von wissenschaftlich-theoretischen Kenntnissen aus den Disziplinen Medizin, Psychologie, Sozial- und Musikwissenschaften, die zur Zusammenarbeit im therapeutischen Team und zu musiktherapeutischer Forschung, Praxis und Lehre qualifizieren. Es baut auf den im ersten Studium erworbenen musikalischen, kommunikativen und humanwissenschaftlichen Kompetenzen der Studierenden auf und vertieft diese im Hinblick auf die therapeutische Nutzung von Musik und Kommunikation.

Praxis- und Forschungsbezüge des Studiums werden u.a. durch die Kooperation mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) hergestellt, das als Lehrkrankenhaus für das Institut fungiert.

  • Qualifikationsziele

Die Studierenden qualifizieren sich für die spätere mitverantwortliche musiktherapeutische Berufsausübung in anwendungs-, lehr- und/oder forschungsbezogenen Tätigkeitsfeldern. Die Heilerlaubnis für die eigenverantwortliche Ausübung von Musiktherapie kann im Anschluss an das Studium durch Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt erworben werden.
Der Studienabschluss wird als Zugangsvoraussetzung für die Zertifizierung zur "Musiktherapeut:in DMtG" anerkannt (https://www.musiktherapie.de/musiktherapie/qualitaetssicherung/).

  • Akademische Vernetzung

Der Masterstudiengang an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg gehört zur Arbeitsgemeinschaft Musiktherapeutischer Ausbildungen im staatlichen/staatlich anerkannten Tertiärbereich (AMA). Sie ist ein Zusammenschluss aller staatlichen und staatlich-anerkannten Studiengänge im deutschsprachigen Raum (D-A-CH). Die Ziele der AMA sind die Weiterentwicklung von Studium, Lehre und Forschung in den Musiktherapie-Studiengängen auf Hochschulebene sowie deren Förderung und Ausbau.



Wichtige Dokumente


Vorlesungsverzeichnis


Aufnahmeprüfung

Alle Studienbewerber:innen müssen ihre künstlerisch-wissenschaftliche Befähigung für ein Studium an der Hochschule in einer Aufnahmeprüfung nachweisen.

Details zu den spezifischen Anforderungen in Ihrem Studiengang finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung:

Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie der Übersicht über die Bewerbungszeiträume
Alle wichtigen Informationen zur Bewerbung finden Sie unter Online-Bewerbung.


Kontakt

Prof. Karin Barbara Holzwarth

Musiktherapie+49 40 428482-278karin.holzwarth@hfmt-hamburg.de

Sabine Sieg-Greitsch

Fachbüro Musiktherapie+49 40 428482-554sabine.sieg@hfmt.hamburg.de